Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal für The Matrix Resurrections und Zack Snyder's Justice League

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Die Kanzlei OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte hat in den letzten 11 Jahren mehrere tausend Filesharing-Abmahnungen bearbeitet. Wir sind auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert. Als Fachanwaltskanzlei vertreten wir Sie engagiert und bestmöglich.

Für eine kostenfreie Ersteinschätzung können Sie uns telefonisch unter 022180067680 kontaktieren. Die außergerichtliche Vertretung gegen Tauschbörsen-Abmahnungen übernehmen wir zu fairen Festpreisen

Abmahnung Frommer Legal für Warner Bros.

Uns wurde eine Abmahnung vorgelegt, die von der Kanzlei Frommer Legal aus München im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc., 4000 Warner Boulevard, Burkank, CA 91522 / USA ausgesprochen wurde.

Mit der Abmahnung wird dem Empfänger einer solchen vorgeworfen, mittels einer Internettauschbörse (Filesharing-Plattform/P2P) zwei Filme illegal Dritten zur Verfügung gestellt zu haben. In der uns vorgelegten Abmahnung geht es um die Filme

The Matrix Resurrections [Matrix Resurrections]

Zack Snyder’s Justice League

Die Kanzlei Frommer Legal fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Erstattung von Anwaltskosten sowie die Zahlung eines Schadenersatzes. Es wird ein Vergleich vorgeschlagen, wonach die Sache erledigt sei, soweit man einen Zahlungsbetrag in Höhe von EUR 1.708,60 auf das Kanzleikonto von Frommer Legal überweist.


Ist die Abmahnung seriös?

Die meisten unserer Mandanten fragen als Erstes, ob die Abmahnung seriös ist und man diese ernst nehmen soll. Unsere klare Antwort hierauf: JA! Bei Frommer Legal handelt es sich um eine Kanzlei, die bereits seit vielen Jahren auf dem „Abmahnmarkt“ tätig ist. Es handelt sich also keinesfalls um eine „Abzocke“. Die Abmahnung und die dort gesetzten Fristen sollten in jedem Fall ernst genommen werden.

Soll ich den geforderten Betrag einfach zahlen?

Wir raten dazu, die Abmahnung zunächst von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen. In bestimmten Fallkonstellationen besteht kein Zahlungsanspruch, bzw. kein Unterlassungsanspruch. In anderen Fallkonstellationen sind die geforderten Zahlungsbeträge zudem übersetzt. Sie sollten sich also in jedem Fall erst einmal anwaltlich beraten lassen.

Was ist mit der Unterlassungserklärung?

Wir können nicht dazu raten, die Unterlassungserklärung vorschnell und ungeprüft zu unterzeichnen. Auch hier sollte vorab eine anwaltliche Überprüfung stattfinden. In den meisten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sog. modifizierten, also abgeänderten Unterlassungserklärung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung stellt kein Schuldeingeständnis dar. Sie verhindert aber, dass etwaige Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend gemacht werden. Dies kann mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Eine modifizierte Unterlassungserklärung hat den großen Vorteil, dass man sich nicht auch zugleich zur Zahlung eines Schadenersatzes o.ä. verpflichtet. Es ist also möglich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und gleichzeitig jede Zahlungsansprüche zurückzuweisen.

Wie sind die Chancen, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

Dies kommt sehr auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist es so, dass eine sog. tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass der Anschlussinhaber der Täter der behaupteten Urheberrechtsverletzung ist. Dies bedeutet mit anderen Worten: Der Ball liegt zunächst beim Anschlussinhaber. Er muss Umstände darlegen, um diese tatsächliche Vermutung zu widerlegen. Dies kann z.B. dann gelingen, wenn der Anschlussinhaber zum angeblichen Tatzeitpunkt gar keinen Zugriff auf den Internetanschluss hatte. Oder wenn er nicht der einzige Nutzer des Internetanschlusses ist. Gerade in Fällen, in denen der Anschlussinhaber einer Wohngemeinschaft abgemahnt wurde, bestehe also durchaus gute Chancen, dass die geforderten Beträge nicht gezahlt werden müssen. Ähnliches gilt allerdings auch, wenn die Wohnung untervermietet wurde oder z.B. ein Air BnB-Gast anwesend war.

Gegebenenfalls muss dargelegt werden, wie das Nutzungsverhalten der einzelnen Nutzer des Internetanschlusses ist und was sie zum Zeitpunkt der angeblichen Urheberrechtsverletzung getan haben. Wir können Sie hierzu aber individuell beraten und Ihnen Ihre Chancen in einem Verfahren mitteilen.

Woraus sollte man achten, wenn man eine Warner Bros.-Abmahnung erhalten hat?

Keinesfalls sollte man in Panik geraten. Bevor man bei Frommer Legal anruft, sollte man zunächst eine Einschätzung eines auf das Urheberrecht spezialisierten Anwaltes einholen. Dieser kann sehr schnell erörtern, was die nächsten Schritte sind und wie zu reagieren ist.

Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnung von Waldorf Frommer

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte haben in den letzten 11 Jahren tausende urheberrechtliche Abmahnungen bearbeitet. Wir haben in der Bearbeitung von Filesharing-Fällen eine große Routine und können Sie ausführlich zu Ihren Chancen beraten. Wir sind deutschlandweit tätig. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie uns unter 022180067680 erreichen. 

Die außergerichtliche Vertretung gegen Filesharing-Abmahnungen übernehmen wir zu fairen Festpreisen. Dieser beträgt (Stand Januar 2022) 297,50 Euro inkl. 19 % Umsatzsteuer. Weitere Kosten fallen von unserer Seite nicht an.

Foto(s): OBLADEN GAESSLER Rechtsanwälte

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