Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner für die Empressia GmbH

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Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner (Berliner Niederlassung) vor, die für die Empressia GmbH die Verletzung einer europäischen Unionsmarke und der gleichlautenden deutschen Marke rügen.

Konkret wendet sich die Empressia GmbH mit der Abmahnung gegen die Verwendung ihres Zeichens in einer Überschrift eines Amazon-Angebotes für Damenunterwäsche.

Zwar kommt einem Markeninhaber grundsätzlich das alleinige Recht zu, das geschützte Zeichen zu verwenden und zu verwerten, von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen im Markengesetz, sodass immer die genaue Art und Weise der Verwendung zu prüfen ist, um herauszufinden, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt.

Preu Bohlig & Partner fordern für ihre Mandantschaft die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das als Entwurf der Abmahnung beigefügt ist. Selbst für den Fall, dass eine Prüfung einen Markenverstoß ergeben sollte, sollte der Entwurf allerdings aus mehreren Gründen angepasst werden und nicht wie vorgeschlagen unverändert abgegeben werden.

Kosten werden in der Abmahnung noch nicht angesprochen. Möglicherweise möchte man den Abgemahnten vor Abgabe der begehrten Unterlassungserklärung vom Gang zu einem Rechtsanwalt abhalten. Der Erfahrung nach wiegt für viele Abgemahnte der Unterlassungsanspruch weniger schwer als die Zahlungsforderung, die damit eher den Besuch beim Rechtsanwalt auslöst. Eine solche Einstellung ist zwar nachvollziehbar aber grundfalsch und kurzsichtig. Die Unterlassungsforderung wiegt in fast allen Fällen weitaus schwerer als die Zahlungsforderung, auch wenn letztere kurzfristig selbstverständlich wesentlich unangenehmer ist. Nach Abgabe eines Unterlassungsversprechens ist die Erklärung kaum noch aus der Welt zu schaffen, sodass von Anfang an unbedingt und gerade auch im Markenrecht ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden sollte.

Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen im Markenrecht erfahrene Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten vertreten seit vielen Jahren in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne bundesweit fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische allgemeine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne via E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/. Wir melden uns zeitnahe bei Ihnen zurück.


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