Abmahnung der Kanzlei Schütz für kauf mich GmbH: Toten-Hosen-Tickets, Verkauf auf eBay + Strafe

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Aktuell geht auch die kauf mich GmbH, die u. a. den offiziellen Ticketverkauf für die Toten Hosen betreibt, mithilfe der Kanzlei Schütz Rechtsanwälte gegen den Weiterverkauf von Tickets z. B. auf eBay Kleinanzeigen vor. 

Die Kanzlei Schütz ist uns bereits für entsprechende Abmahnungen u. a. für den TSG Hoffenheim, Fortuna Düsseldorf etc. bekannt. Wir berichteten bereits:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-schuetz-rechtsanwaelte-fuer-tsg-hoffenheim-wegen-ticketverkauf-auf-ebay_158942.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-schuetz-vertragsstrafe-fuer-fortuna-duesseldorf-wegen-ticketverkauf-auf-ebay_163987.html

Im Einzelnen

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, unerlaubt eine Vielzahl von Tickets für die anstehende Tournee der Toten Hosen auf eBay Kleinanzeigen angeboten zu haben.

Insoweit handele er aufgrund der Vielzahl der angebotenen Tickets gewerblich und stehe somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis zu der abmahnenden GmbH.

Der Weiterverkauf auf eBay Kleinanzeigen verstoße gegen die AGB, welche bei der erstmaligen Ticketbestellung Gegenstand des Vertrages geworden seien. 

Die AGB verbieten grundsätzlich – bis auf wenige Ausnahmen – den Weiterverkauf der Tickets. 

Unser Mandant handele überdies wettbewerbswidrig, da er die Tickets (angeblich) „unter systematischer Verschleierung“ seiner Identität als gewerblicher Weiterverkäufer beziehe. Daraus folge ein Unterlassungsanspruch aus dem Gesichtspunkt des „Schleichbezugs“. 

Dies verstoße – so Rechtsanwälte Schütz – gegen § 4 Nr. 10 UWG (= gezielte Behinderung eines Mitbewerbers). 

Als (vermeintlich) gewerblicher Händler verstoße er zudem gegen Informationspflichten (Impressumspflicht, Hinweis auf OS-Plattform). 

Die Betroffenen werden aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Zudem werden Anwaltsgebühren aus einem Streitwert i. H. v. 40.000,- Euro verlangt, namentlich 1.242,84 Euro.

Weiter wird behauptet, die verkauften Tickets hätten ihre Gültigkeit verloren und dürften nun entschädigungslos gesperrt werden. Die GmbH behält sich weiter vor, unseren Mandanten im Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen und ein Hausverbot auszusprechen. 

Um einen etwaigen weiteren Schadensersatz berechnen zu können, wird ferne Auskunft verlangt.

Unsere Einschätzung, wenn auch Sie betroffen sind

Hier ist bereits fraglich, ob tatsächlich ein gewerbliches Handeln vorliegt. Dies bedarf einer umfassenden Einzelfallprüfung und ist an Hand einer Vielzahl von Indizien zu bewerten, wie Anzahl der angebotenen Tickets, Zeitraum des Angebots etc.

Des Weiteren sollte die Wirksamkeit und die wirksame Einbeziehung der AGB geprüft werden, was für einen juristischen Laien äußerst schwer sein dürfte.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten. 

Ihre Verteidigungschancen stehen hier grundsätzlich gut! 

Wir konnten in der Vergangenheit viele Mandanten, die u. a. eine Ticket-Abmahnung erhalten haben, erfolgreich weiterhelfen und verfügen über einschlägige Erfahrung in diesem Bereich. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Gerne nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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