Abmahnung der Kanzlei Schütz + Vertragsstrafe für Fortuna Düsseldorf wegen Ticketverkauf auf eBay

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Aktuell geht auch der Fußballverein Fortuna Düsseldorf (Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V.) mithilfe der Kanzlei Schütz Rechtsanwälte gegen den Weiterverkauf von Tickets z. B. auf eBay Kleinanzeigen vor. 

Die Kanzlei Schütz ist uns bereits für entsprechende Abmahnungen u. a. für den TSG Hoffenheim bekannt. Wir berichteten bereits:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-schuetz-rechtsanwaelte-fuer-tsg-hoffenheim-wegen-ticketverkauf-auf-ebay_158942.html

Im Einzelnen

Betroffenen Fans wird in der Abmahnung vorgeworfen, unerlaubt Tickets zu Spielen der Fortuna über eBay bzw. eBay Kleinanzeigen angeboten zu haben, was gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) verstoße.

Die ATGB der Fortuna verbieten grundsätzlich – bis auf wenige Ausnahmen – den Weiterverkauf der Tickets. Der Weiterverkauf darf danach allenfalls auf offiziellen Ticketzweitmarktplattformen des Fußballvereins verkauft werden, ein Verkauf auf eBay Kleinanzeigen, Viagogo, etc. ist danach unzulässig. 

Die Betroffenen werden aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem wird die Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. 750 Euro verlangt, wie sie die ATGB des Vereins vorsehen. Damit nicht genug. Es werden noch Anwaltsgebühren i. H. v. 281,30 Euro verlangt und es wird mit einem Stadionverbot gedroht.

Bei „umgehender“ Zahlung der Vertragsstrafe i. H. v. 750 Euro wird angeboten, auf die Erstattung der Anwaltskosten zu verzichten.

Unsere Einschätzung

Geraten Sie keinesfalls in Verlockung, die Vertragsstrafe „vorschnell“ zu zahlen, um den Anwaltsgebühren zu entgehen.

Zunächst sollte die Wirksamkeit und die wirksame Einbeziehung der ATGB geprüft werden, was für einen juristischen Laien äußerst schwer sein dürfte.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Ihre Verteidigungschancen stehen hier grundsätzlich gut! Jedenfalls sollte die sehr weitgehende Unterlassungserklärung eingeschränkt werden. Auch ist es möglich, die an die Gegenseite zu zahlende „Strafe“ zu reduzieren oder – je nach Einzelfall – gänzlich zu verweigern.

Wir helfen Ihnen!

Wir konnten in der Vergangenheit viele Mandanten, die u. a. eine Ticket-Abmahnung erhalten haben, erfolgreich weiterhelfen und verfügen über einschlägige Erfahrung in diesem Bereich. 

Gerne nehmen wir eine Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Gerne nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema