Abmahnung der Kanzlei SWK Schwarz Rechtsanwälte für Herrnhuter Sterne GmbH erhalten? Wir helfen!

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Eines der Klassiker in der Vorweihnachtszeit sind die weihnachtstypischen Leckereien wie Lebkuchen und Spekulatius, die in sämtlichen Online-Shops und Supermärkten vermehrt angeboten werden. Auch die Nachfrage und Angebote nach Weihnachtsdekorationen nimmt allmählich zu. In diesem Zusammenhang kommt es nicht selten zu Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen seitens der Herrnhuter Sterne GmbH.


Die Herrnhuter Sterne gelten als Ursprung vieler Weihnachtssterne und sind aus der traditionellen Weihnachtsdekoration nur schwer wegzudenken. Nach dementsprechender Beliebtheit dieser Tradition wachsen die Angebote der Herrnhuter Sterne während der Weihnachtszeit bei den meisten Online-Händlern im Sortiment. Doch nur wenige Online-Händler wissen, dass die Herrnhuter Sterne GmbH den Begriff „Herrnhuter Stern“ nicht nur als Wortmarke angemeldet, sondern auch drei Patente und ein Geschmacksmuster in Bezug auf die Form und die Herstellung der Herrnhuter Sterne gesichert hat. Die Herrnhuter Sterne GmbH ist dafür bekannt, insbesondere ihr Markenrecht an der Wortmarke „Herrnhuter Stern“ zu schützen. Seit 2011 wird die Wortmarke „Herrnhuter Stern“ als Unionmarke geführt.


Was wird vorgeworfen?


Dem Betroffenen (häufig Online-Händler z. B. über eBay) wird die markenrechtliche Verwendung, dies bedeutet im geschäftlichen Verkehr, des geschützten Begriffs „Herrnhuter Stern“ ohne Zustimmung der Herrnhuter Sterne GmbH vorgeworfen. Besonders häufig geht es um das Anbieten von Einzelteilen oder Ersatzteilen für die Herrnhuter Sterne, aus denen sich neue Herrnhuter Sterne zusammensetzen können und nicht zu den Serienprodukten der Herrnhuter Sterne GmbH gehören.


Was wird verlangt?


Die SWK Schwarz Rechtsanwälte aus Hamburg forderten in der Vergangenheit bereits im Namen der Herrnhuter Sterne GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt.


Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Erfahrungsgemäß werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von 100.000,00 € bis zu 150.000,00 € (abhängig von der Anzahl der Verstöße) zugrunde gelegt. Die Kosten der Rechtsverfolgung belaufen sich somit oftmals auf höchstens 3.020,34 € (brutto).


Zusätzlich werden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.


Was tun im Falle einer Abmahnung durch die SWK Schwarz Rechtsanwälte ?

Sollten Sie von einer Abmahnung im Zusammenhang mit den Herrnhuter Sternen betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den SWK Schwarz Rechtsanwälten auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.


Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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