Abmahnung der LEONINE Licensing GmbH (vormals LEONINE Licensing AG) durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

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Seit vielen Jahren sind uns urheberrechtliche Abmahnungen bekannt, die die Kanzlei Frommer Legal (vorher Waldorf Frommer) für diverse Unternehmen ausspricht. In der Vergangenheit haben wir insbesondere über Abmahnungen für die Studiocanal GmbH, die Warner Bros. Entertainment GmbH oder auch die LEONINE Licensing AG berichtet.  Aktuell liegt uns eine urheberrechtliche Abmahnung vor, die die LEONINE Licensing GmbH (vormals LEONINE Licensing AG) aussprechen lässt.  Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, er habe den Film „Silent Night“ über ein Filesharing- Programm (BitTorrent) im Internet öffentlich zugänglich gemacht. An diesem Film stünden der LEONINE Licensing GmbH die Rechte zu. Eine Berechtigung der LEONINE Licensing GmbH zur öffentlichen Zugänglichmachung sei dem Abgemahnten nicht erteilt.

Vorab:

Ist Ihnen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung bzw. Klageschrift der LEONINE Licensing GmbH zugestellt worden? Dann kontaktieren Sie uns, die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, gerne zu einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung unter  0251 20 86 80 30 oder info@wd-recht.de.

Welche Forderungen lässt die LEONINE Licensing GmbH stellen?

Die Kanzlei Frommer Legal fordert für die LEONINE Licensing GmbH zur Unterlassung des beanstandeten Verhaltens auf. Das heißt zur Ausräumung einer durch die vermeintliche Rechtsverletzung entstandenen Wiederholungsgefahr wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Frommer Legal haben eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorformuliert und der Abmahnung beigefügt. Zudem wird ein Schadensersatz geltend gemacht, welchen die LEONINE Licensing GmbH nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnen lässt.  Darüber hinaus wird die Erstattung von Rechtsanwaltskosten gefordert.

Verhaltenstipps für Abgemahnte:

Auch wenn oftmals die Auffassung vorherrscht, Abmahnungen aus Urheberrecht, insb. wegen des Vorwurfes Musik oder Filme mittels einer Filesharing-Software geteilt zu haben, seien unseriös, trifft dies in der Regel nicht zur. Eine solche Abmahnung sollte unbedingt ernst genommen werden.

Die Kanzlei Frommer Legal setzt zur Erfüllung des Unterlassungsanspruches üblicherweise eine kurze Frist. Lässt der Abgemahnte die gesetzten Fristen verstreichen, besteht das Risiko, dass die LEONINE Licensing GmbH ein Gerichtsverfahren einleiten lässt.  Fristen sollten von dem Abgemahnten daher beachtet werden. Dies bedeutet aber nicht, die Forderungen vorschnell zu erfüllen. Insbesondere die der Abmahnung beiliegende und von der Gegenseite vorformulierte Erklärung sollte nicht leichtfertig unterzeichnet werden. Angesichts der umfangreichen Rechtsprechung, die es zu solchen Fällen mittlerweile gibt, dürfte es vielmehr sinnvoll sein, die Abmahnung rechtzeitig einem im Urheberrecht versierten Rechtsanwalt zur Prüfung zu überlassen. Dieser kann die Vorwürfe und Forderungen prüfen und dann aufgrund seiner Erfahrung dabei helfen, die Sache möglichst positiv zu beenden.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Bereits seit vielen Jahren sind wir auf dem Gebiet des Urheberrechtes tätig und kennen auch die Gegenseite aus vielen Verfahren schon sehr genau. Ich selbst bin u.a. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und als solcher in besonderer Weise mit dem Rechtsgebiet vertraut. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns auch die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de oder per Fax (0251 20 86 80 50) zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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