Abmahnung der Pumpkin and Honey Bunny UG durch Meissner & Meissner Anwaltskanzlei

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Eine Abmahnung von Meissner & Meissner Rechtsanwälte?

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei mahnt in dem uns vorliegenden Fall die angeblich rechtswidrige Verwendung der Bezeichnung „Party Animal“ ab. Konkret beanstandet wird das Angebot von T-Shirts, die ohne Einwilligung der Pumpkin and Honey Bunny UG mit der o. g. Marke versehen worden sein sollen. Die Abmahnung stützt sich auf die rechtswidrige Nutzung der Wortmarke „Party Animal“.

2. Unseriöse Abmahnung?

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei ist uns zu keinem Zeitpunkt durch standeswidriges rechtsmissbräuchliches Verhalten aufgefallen. Dies gilt auch für den sachbearbeitenden Kollegen Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner. Trotzdem sollte immer der Rechtsgrund der Abmahnung überprüft werden. Diesen zweifeln wir im konkreten Fall doch sehr an. Ist die Abmahnung nicht berechtigt, sollten Sie sich gegen die erhobenen Ansprüche wehren. In bestimmten Fällen kann negative Feststellungsklage erhoben werden.

3. Was fordert Meissner & Meissner Anwaltskanzlei (Pumpkin and Honey Bunny UG) von Ihnen?

Die Kanzlei Meissner & Meissner verlangt zuvorderst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, welche in dem uns vorliegenden Fall vorsieht, bei Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR zu bezahlen.

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei erwartet die Erstattung von Abmahngebühren. Als Streitwert hat sie 50.000 EUR festgesetzt worden. Auf dieser Basis beträgt eine 1,3-fache Geschäftsgebühr 1.531,90 EUR zzgl. MwSt.

Die Bearbeitung dieser Abmahnung können wir Ihnen u. U. deutlich günstiger anbieten.

4. Wichtig: Wie reagieren Sie jetzt?

Wir gehen davon aus, dass Sie gerade eine vergleichbare Abmahnung von der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei erhalten haben. Auch wenn es naheliegend erscheint, die bereits vorbereitete Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben, „um die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen“, sollten Sie – schon in Anbetracht der viele Jahre lang und mehrere Male drohenden Vertragsstrafe von 5.100 EUR – große Vorsicht walten lassen. Sparen Sie hier nicht am falschen Ende. Ist Ihnen z. B. bekannt, dass, wenn Sie auf einer Internethandelsplattform wie Amazon oder eBay handeln, Sie für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können, selbst wenn Sie das Verhalten des Betreibers vorher überhaupt nicht beauftragt haben? Schützen Sie sich und rufen Sie uns an, bevor Sie durch falsche Selbsthilfe Ihr Abmahnungsverfahren derart verfahren haben, dass man für Sie nichts mehr tun kann und Sie über dreißig Jahre unter einer unkündbaren Unterlassungserklärung leiden.

5. Unsere Empfehlung:

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Pumpkin and Honey Bunny UG oder Meissner & Meissner Anwaltskanzlei auf!

b. Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab und unterschreiben Sie nichts – auch nicht von einem „fachkundigen“ guten Freund oder Verwandten, soweit dieser nicht gerade Rechtsanwalt ist!

c. Erteilen Sie keine Auskunft!

d. Zahlen Sie weder Abmahnkosten noch Schadensersatz!

e. Lassen Sie sich durch einen unserer Spezialisten beraten.

6. Warum wir?

Ein Fachanwalt ist auch nicht teurer als der Allgemeinanwalt „um die Ecke“. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich. Ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hat z. B. eine ganz erhebliche Erfahrung im Markenrecht. Und dies ist entscheidend für „Party Animal“-Abmahnungen. Bei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte werden Fälle zum Bereich Gewerblicher Rechtsschutz/IT-Recht bearbeitet. Wir bearbeiten einen ganz speziellen Rechtsbereich und bilden uns in diesem jedes Jahr fort.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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