Abmahnung der Skoda Auto a.s. durch Kanzlei Lubberger Lehment

  • 3 Minuten Lesezeit

Uns liegt erneut eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment vor, die für die Skoda Auto a.s. die Verletzung von Markenrechten rügt. Wir haben bereits in der Vergangenheit über solche Abmahnungen berichtet, vgl.

Ähnliche Abmahnungen werden von der Kanzlei Lubberger Lehment auch für die VW AG versendet, auch hierüber haben wir bereits berichtet, vgl.:

Vorab:

Wenn Sie eine Abmahnung von Lubberger Lehment und Skoda oder der Volkswagen AG erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Hierzu übersenden Sie uns einfach eine E-Mail mit der Abmahnung und Ihre Telefonnummer – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Gegenstand der Abmahnung der Skoda Auto a.s.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass der Abgemahnte mit seinen Angeboten Markenrechte der Firma Skoda verletzt habe. Genannt werden in der Abmahnung dabei explizit die IR Wort-Bildmarke „Skoda“, die Unions-Wort-Bildmarke „Skoda“, die IR-Wort-Bildmarke VRS“, die Unions-Wortmarke Octavia und die Unions-Wortmarke „Fabia“.

Konkret richtet sich der Vorwurf vorliegend gegen den Verkauf von Schlüsselemblemen unter der Verwendung der Marken Skoda, Fabia, Octavia und des VRS-Logos durch den Abgemahnten im Internet. Solche Schlüsselembleme stelle die Skoda Auto s.a. nicht her, es handele sich daher bei den Produkten um Fälschungen. Durch den Verkauf seien die Rechte der Skoda Auto s.a. gem. Art. 9 Abs. 2 lit a) UMV verletzt worden. Darüber hinaus erfülle der Verkauf den Tatbestand der unlauteren Rufausbeutung, Art 9 Abs. 2 lit c) UMV.

Was fordert die Skoda Auto s.a. durch die Kanzlei Lubberger Lehment?

Die Skoda Auto s.a. fordert über Lubberger Lehment:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft hinsichtlich des Umfangs der Verkäufe sowie hinsichtlich Namen und Anschrift der gewerblichen Abnehmer und der Vorlieferanten
  • das Anerkennen eines Schadenersatzanspruchs der Skoda Auto s.a. dem Grunde nach
  • die Vernichtung des Restbestands der gerügten Waren
  • die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR.

Wie sollte man auf die Abmahnung von Skoda reagieren?

Unser Tipp: Betroffene Unternehmen sollten nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

Das Markenrecht gehört insbesondere in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. Wir raten davon ab, selbst Kontakt zur Gegenseite aufzunehmen, um die Verteidigung ggf. nicht ungewollt zu erschweren. Selbstverständlich sollten die gesetzten Fristen beachtet werden. Angesichts der hohen und einschneidenden Forderungen kann auf der anderen Seite nur vor vorschnellen Reaktionen gewarnt werden.

Da mit der strafbewehrten 30-jähigen Bindung, der Auskunft, dem Aufwendungserstattungsanspruch und dem noch ausstehenden Lizenzschadenersatz in unbekannter Höhe sehr hohe und einschneidende Forderungen gestellt werden, sollte in jedem Fall ein versierter Fachanwalt mit der Prüfung und Einschätzung der Abmahnung beauftragt werden. 

Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung durch versierte Fachanwälte

Wir sind eine u. a. auf das Markenrecht ausgerichtete Kanzlei. Unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten Sie gerne in allen Bereichen des Markenrechts und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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