Abmahnung der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. d. RA Euskirchen: Corona-Mundschutzmasken-Verkauf

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Abmahnung der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. durch RA Euskirchen wegen scheinprivatem eBay-Verkauf von Corona-Mundschutzmasken

In der aktuellen Corona-Krise (Covid-19) ist Schutzkleidung jeder Art heiß begehrt und fast überall ausverkauft. Insbesondere jetzt, wo eine generelle Mundschutzpflicht diskutiert wird, wollen viele Bürger vorsorgen und sich mit entsprechenden Masken eindecken.

Scheinprivate Online-Verkäufer von Mundschutz/(Atem-) Schutzmasken müssen nun Abmahnungen befürchten.

Der aktuelle Fall

Uns liegt aktuell eine Abmahnung des Daniel Statt, handelnd unter Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K., vertreten durch Rechtsanwalt Euskirchen wegen des Online-Verkaufs von Mundschutz-Masken auf eBay zur Verteidigung vor.

Die Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. handelt online u. a. mit Mundschutz- bzw. Atemschutzmasken und geht nun gegen unseren Mandanten wettbewerbsrechtlich vor, da dieser ebenfalls Mundschutzmasken auf eBay angeboten hat.

Dabei behauptet die Firma, dass unser Mandant nach § 14 BGB gewerblich als sogenannter „scheinprivater“ Verkäufer auf eBay handele, sich somit zu Unrecht als privater Verkäufer ausgebe.

Als (angeblich) gewerblicher Verkäufer hätte unser Mandant eine Vielzahl von Informationspflichten für Verbraucher zur Verfügung stellen müssen, wie u. a. 

  • anklickbarer Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform (ODR-Verordnung)
  • Hinweis auf die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte
  • Bereitstellung einer Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung (mit Muster-Widerrufsformular)
  • Angaben zur Unternehmeridentität (Impressum)

Gefordert wird nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erstattung der Anwaltskosten. Dabei wird ein Streitwert i. H. v. 30.000 Euro zugrunde gelegt, was zu Anwaltskosten i. H. v. 1.358,86 Euro führt.

Unser Rat an Online Händler

Lassen Sie es erst gar nicht zu einer Abmahnung kommen! 

Wenn Sie gewerblich auf eBay Waren verkaufen, haben Sie eine Vielzahl von Informationspflichten zu erfüllen. Bereits hier ist anwaltlicher Rat sinnvoll.

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie für Waffengleichheit sorgen und sich anwaltlich beraten lassen!

Zunächst ist zu prüfen, ob Sie tatsächlich gewerblich gehandelt haben. Die Rechtsprechung hat zur Abgrenzung eines gewerblichen zu einem privaten Handeln im Internet eine Vielzahl von Indizien aufgestellt. Die Anwendung/Subsumtion dieser Kriterien auf den konkreten Einzelfall ist für einen juristischen Laien äußerst schwierig, weshalb anwaltlicher Rat hilfreich seien dürfte.

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese oftmals deutlich (!) zu weit gefasst ist und so schnell existenzielle Folgen haben kann, da Sie sich (zeitlich nahezu unbegrenzt) für jeden Verstoß gegen diese Erklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die Firma verpflichten. Insoweit gilt es zu prüfen, ob im Bedarfsfalle eine eingeschränkte – sogenannte modifizierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden kann. An dieser Stelle ist schließlich auch die Vertragsstrafenfalle zu vermeiden.

Es dürften weiterhin gute Chancen bestehen, die geltend gemachten Anwaltsgebühren zu reduzieren, da der Streitwert hier unseres Erachtens zu hoch bemessen sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Gerne nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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