Abmahnung der Volkswagen AG (Marken „VW“ und „VAS“) durch die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

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Zum wiederholten Male erreicht uns ein von der Kanzlei Lubberger Lehment für die Volkswagen AG ausgesprochene markenrechtliche Abmahnung zur Vertretung des Abgemahnten. Wir haben über solche Schreiben bereits des Öfteren berichtet, vgl. u.a.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-volkswagen-ag-marke-vw-durch-die-kanzlei-lubberger-lehment-erhalten-187902.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-volkswagen-ag-kostenlose-ersteinschaetzung-durch-fachanwalt/

Vorliegend wirft die Volkswagen AG dem Abgemahnten vor, die Unions- Wortmarken „VW“ und „VAS“ für sogenannte Diagnosegeräte rechtsverletzend genutzt zu haben. Es seien Diagnosegeräte zur elektronischen Fahrzeugdiagnose unter den vorgenannten Zeichen im Internet zum Verkauf angeboten worden. Der Abgemahnte habe die Marken in den Angebotsüberschriften verwendet. Hierzu sei der Abgemahnte jedoch nicht berechtigt. Die Geräte seien weder durch die Volkswagen AG noch mit deren Zustimmung in den Verkehr gebracht worden.

Vorab: 

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine einstweilige Verfügung oder Klageschrift der Volkswagen AG und Lubberger Lehment erhalten? Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster, stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung. Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts und kennen auch die Gegenseite sehr genau.

Kontakt unter:                                 Telefon: 0251 20 86 80 30                             E-Mail: info@wd-recht.de

Was verlangt die Volkswagen AG?

Die Kanzlei Lubberger Lehment fordert für die Volkswagen AG zur Unterlassung des rechtsverletzenden Verhaltens auf und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Abmahnung ist bereits eine von der Kanzlei Lubberger Lehment vorformulierte, sehr umfangreiche, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Der Abgemahnte soll zudem unter Vorlage von Rechnungen, Lieferscheinen und Belegen Auskunft über den Nutzungsumfang und die Vertriebswege erteilen. Überdies lässt die Volkswagen AG  zur Erstattung entstandener Rechtsanwaltsgebühren auffordern. Diese berechnet die Kanzlei nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 150.000 €. Die Bezifferung eines Schadensersatzes wird angekündigt.

Wie ist zu reagieren?

Die Abmahnung muss ernst genommen werden. Das Ignorieren einer solchen markenrechtlichen Abmahnung kann angesichts des hohen Gegenstandswertes erhebliche negative finanzielle Konsequenzen haben. Insbesondere die gesetzten Fristen sind unbedingt einzuhalten, da ansonsten eine gerichtliche Inanspruchnahme durch die Volkswagen AG droht. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte jedoch keinesfalls vorschnell und ohne vorherige juristische Prüfung der Angelegenheit unterzeichnet werden. Denn mit der Abgabe einer solchen Erklärung geht der Abgemahnte eine Vielzahl an Verpflichtungen ein. Im Falle der Zuwiderhandlung kann die Volkswagen AG eine feste Vertragsstrafe von 5.100,00 € verlangen. Der Abgemahnte bindet sich im Zweifel lebenslang vertraglich an die Volkswagen AG. Aus diesem Grund sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht leichtfertig erfolgen. Vielmehr ist es unerlässlich, rechtzeitig einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hinzuzuziehen.

Unsere wichtigen Hinweise für Sie:

    Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!

    Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!

    Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!

    Fachanwalt kontaktieren!

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven PartG, kennen die Gegenseite sehr genau und verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - über vertiefte Kenntnisse und jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts.

Kostenlose Ersteinschätzung!

Wir stehen Ihnen gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie können uns hierzu telefonisch unter 0251 20 86 80 30  erreichen. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch gerne per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zeitnah zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Unsere Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


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