Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer) mahnt schon seit vielen Jahren Urheberrechtsverletzungen für bekannte Unternehmen wir die Warner Bros. Entertainment Inc., die Studiocanal GmbH oder auch die Leonine Licensing GmbH ab. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, haben schon eine große Zahl an Mandanten in solchen Angelegenheiten vertreten. Auch aktuell lässt die Warner Bros. Entertainment Inc. eine vermeintliche Verletzung von Urheberrechten durch die Kanzlei Frommer Legal abmahnen. Wir sind beauftragt, den Abgemahnten zu verteidigen. Vorwurf ist, dass der Abgemahnte einen Film via Bittorrent, einem sog. Filesharing-Client, im Internet angeboten haben soll. An dem Film habe die Warner Bros. Entertainment Inc. die ausschließlichen Verwertungsrechte inne.   

Vorab:

Wurde Ihnen eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klageschrift der Warner Bros. Entertainment Inc. und der Kanzlei Frommer Legal zugestellt? Wir verfügen viele Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes. Die Gegenseite ist uns wohlbekannt. Wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung. Senden Sie uns hierzu bestenfalls die Dokumente vorab per Mail (info@wd-recht.de) zu und hinterlassen Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zurück.


Welche Ansprüche macht die Warner Bros. Entertainment Inc. geltend?

Die Warner Bros. Entertainment Inc. lässt durch die Kanzlei Frommer Legal folgende Ansprüche stellen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines (Lizenz-)Schadensersatzes
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten

Verhaltenstipps!

Abmahnungen der vorstehend geschilderten Art kommen oft unerwartet und verärgern den Abgemahnten ungemein. Dennoch sind diese ernst zu nehmen. Die gesetzten Fristen sollten nicht ignoriert werden, da eine gerichtliche Inanspruchnahme drohen kann. Es lohnt sich, die Abmahnung rechtlich überprüfen zu lassen. Denn zu solchen „Filesharing-Fällen“ gibt es vielfältige Rechtsprechung. Nicht immer ist eine Verantwortlichkeit so glasklar gegeben, wie von der Gegenseite dargestellt. Zwar wird bei Feststellung eines Verstoßes die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers nach der Rechtsprechung zunächst vermutet, jedoch bestehen Möglichkeiten, diese Vermutung zu entkräften und sich vielversprechend zu verteidigen. Keinesfalls sollten die gestellten Ansprüche daher vorschnell erfüllt oder eigenständig der Kontakt zur Gegenseite gesucht werden. Insbesondere ist davon abzuraten die der Abmahnung beiliegende und von der Kanzlei Frommer Legal vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung leichtfertig ohne vorherige Prüfung und Modifikation abzugeben. Die Bindungswirkung einer solchen Erklärung ist enorm. Angesichts der Tatsache, dass ein Verstoß unangenehme finanzielle Folgen haben kann, ist es sinnvoll, sich zuvor umfassen beraten zu lassen.


Kostenlose Ersteinschätzung!

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes und stehen Ihnen gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.

Kontakt unter:  Tel.: 0251 / 208680-30  |  Fax: 0251 / 208680-50  |  Email: info@wd-recht.de

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