Abmahnung des 1. FC Köln durch Rechtsanwälte Lentze Stopper wg. Ticketverkaufs auf eBay und viagogo

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Fußballfans aufgepasst: 1. FC Köln lässt durch Rechtsanwälte Lentze Stopper wegen Weiterverkaufs von Tickets auf eBay Kleinanzeigen, viagogo etc. abmahnen.

Aktuell geht auch der 1. FC Köln mithilfe der Kanzlei Lentze Stopper aus München gegen den Weiterverkauf von Tickets auf Zweitanbieterplattformen wie eBay Kleinanzeigen, viagogo etc. vor.

Wer ist abmahngefährdet?

Betroffen sind Fans/Händler, die ihre Tickets auf Zweitanbieterplattformen wie eBay Kleinanzeigen zum Weiterverkauf anbieten. Dieser Weiterverkauf – so heißt es in der Abmahnung – verstoße gegen die Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB), die man beim Ersterwerb der Tickets akzeptiert habe.

So heißt es in Ziffer 6a der ATGB:

„Dem Kunden ist es (...) untersagt, Tickets öffentlich, bei Auktionen (...) und/oder bei nicht vom 1. FC Köln autorisierten Verkaufsplattformen (...) zum Kauf anzubieten (...).“

Der Weiterverkauf darf danach allenfalls auf offiziellen Ticketzweitmarktplattformen des Fußballvereins verkauft werden, da der Verein so u. a. kontrollieren will, welche Personen Zutritt zum Stadion erhalten und ein überteuerter Schwarzmarkt soll unterbunden werden.

Die Betroffenen werden aufgefordert eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, welche für jeden zukünftigen Verstoß die Zahlung einer Vertragsstrafe vorsieht. Quasi als Vergleichsangebot wird binnen Frist die Zahlung eines Pauschalbetrages i. H. v. 500,- Euro angeboten, welcher Schadensersatz und Anwaltskosten abdecken soll.

Geht man auf dieses Angebot nicht binnen Frist ein, so werden weitere Sanktionen angedroht.

Unser Rat

Unterschreiben Sie keinesfalls vorschnell die Unterlassungserklärung, da diese einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und derartige Erklärungen des Gegners oftmals viel zu weit gefasst sind. Dies kann auch weitergehende Folgen und Risiken mit sich bringen!

Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zur Gegenseite auf und gehen Sie auch nicht auf das „Angebot“ der Zahlung von 500,- Euro ein, ohne die Berechtigung der Abmahnung zuvor juristisch prüfen zu lassen. Eine Annahme dieses Angebotes stellt in der Regel auch ein Schuldanerkenntnis dar.

Achtung: Zudem ist die beigefügte Unterlassungserklärung unserer Meinung nach dringend zu modifizieren!

So sollte zunächst die Wirksamkeit und die wirksame Einbeziehung der ATGB geprüft werden, was für einen juristischen Laien äußerst schwer sein dürfte.

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich anwaltlich beraten. Ihre Verteidigungschancen stehen grundsätzlich gut!


Update vom 30.03.2020:

Uns lieg ein aktueller Fall eines Betroffenen vor, der seine Tickets bei viagogo zum Weiterverkauf angeboten hat. Unser Mandant soll binnen 14 Tagen eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, die für jeden zukünftigen Verstoß eine Vertragsstrafe i.H.v. 5.000,- Euro vorsieht.

Zudem wird eine Vertragsstrafe i.H.v. 250,- Euro gefordert.

Weiter werden Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 492,54 Euro (netto) verlangt.

Wird binne Frist die Unterlassungserklärung abgegeben, so sei man mit einer pauschalen Abgeltung der Kosten i.H.v. 500,- Euro einverstanden. Andenfalls werde man zur Durchsetzung der Ansprüche gerichtliche Schritte einleiten.


UPDATE vom 13.06.2020:

In einem weiteren uns vorliegenden Fall werden nunmehr Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert i.H.v. 50.000,- Euro verlangt, mithin 1.531,90 Euro. Bei einer vergleichsweisen Erledigung wird angeboten, den Streitwert auf 2.500,- Euro zu reduzieren, was zu Kosten i.H.v. 582,80 Euro führen würde. Der pauschale Schadensersatz wird vergleichsweise auf 250,- Euro festgesetzt, wenn man binnen Fist die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet. Diese Unterlassungserklärung sieht aktuell - anders als in den früheren Fällen - keine pauschale Vertragsstrafe i.H.v. 5.000,- Euro sondern eine "nach billigem Ermessen festzusetzende" vor. 

Sollte man den Vergleichsvorschlag nicht annehmen, so wird die Geltendmachung weiterer Kosten (Recherchekosten etc.) und Geltendmachung der Vertragsstrafe i.H.v. 2.500,- Euro in Aussicht gestellt. Zudem kündigen die Rechtsanwälte an, dass man sodann der Mandantin - dem 1 FC Köln -  raten werde, gerichtliche Schritte einzuleiten.


Wir helfen Ihnen!

Wir konnten in der Vergangenheit viele Mandanten, die u. a. eine Ticket-Abmahnung erhalten hatten, erfolgreich weiterhelfen. Insoweit verfügen wir über einschlägige Erfahrung in diesem Bereich.

Gerne nehmen wir eine Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Gerne Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf:

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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