Abmahnung des IDO e.V. erhalten ?

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Mit Schreiben vom 21.04.2021 spricht der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (nachfolgend "IDO e.V.") eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Händler auf dem Marktplatz aus.

Wer ist der IDO e.V. ?

Der IDO e.V. bezeichnet sich in der Abmahnung als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen im Sinne des § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG. Laut Text in der Abmahnung gehören dem IDO e.V. ca. 2.750 unmittelbare Mitglieder an. Dabei soll es sich um Online-Shops, Online-Warenhäuser, Apotheken, etc. handeln. Ferner sollen auch eine Vielzahl mittelbarer Mitglieder dem Verein angehören. Die Abmahnbefugnis des IDO e.V. ergäbe sich somit aus § 8 Absatz 3 Nr. 2 UWG.

Abmahnung des IDO e.V. - Was wird abgemahnt ?

Die Liste der vom IDO e.V. abgemahnten Themen ist lang.

Vorliegend geht es um folgende Verstöße:

  • Verwendung der Formulierung "versicherter Versand",
  • Keine konkrete Benennung von Auslandsversandkosten,
  • Fehlende Angabe des Registergerichts,
  • Fehlende Grundpreisangaben

Forderungen des IDO e.V. 

Mit der vorliegenden Abmahnung fordert der IDO e.V. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung als vorformulierter Vorschlag beiliegt sowie die Erstattung einer Kostenpauschale, die sich iHv. 232,05 EUR brutto errechnet.

Abmahnungen des IDO .eV. - Handlungsempfehlungen

Wir raten unbedingt:

Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.

Geben Sie nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, denn mit einer solchen binden Sie sich vertraglich an den Abmahner und müssen im Falle der Zuwiderhandlungen mit der Inanspruchnahme auf Zahlungen von Vertragsstrafen rechnen. 

Rechtsanwalt Jens Leiers von der Kanzlei MUENSTER LEGAL:

"Gerade bei fehlenden/fehlerhaften Grundpreisangaben sollte reiflich überlegt werden, ob eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, denn dabei handelt es sich um äußerst schwierig zu kontrollierende Verstöße. Aus der Vergangenheit ist uns bekannt, dass der IDO e.V. in mehreren Fällen Vertragsstrafen geltend gemacht hat. Es ist also davon auszugehen, dass der IDO e.V. die Einhaltung ihm gegenüber eingegangener Unterlassungsverpflichtungen kontrolliert."

MUENSTER LEGAL - Rechtsanwälte in Münster

MUENSTER LEGAL Rechtsanwälte beraten Sie bundesweit mit dem Ziel, eine vor allem wirtschaftlich vernünftige Lösung für Sie zu finden. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung. Übermitteln Sie uns Ihre erhaltene Abmahnung vorab per E-Mail an ra.leiers@muenster-legal.de oder per Fax (0251 - 981 181 11)

Wir rufen Sie in der Regel innerhalb eines Werktages gerne zurück.


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