Abmahnung - Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen fehlender Grundpreisangabe

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Sie haben eine Abmahnung vom Deutscher Konsumentenbund e.V. erhalten? Wir helfen Ihnen!

Der deutsche Konsumentenbund e.V. ist ein gemeinnütziger Verbraucherschutzverein, der seit Jahren Abmahnungen ausspricht.  Er ist in die „Liste qualifizierter Einrichtungen“ gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) eingetragen und damit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG abmahn- und klagebefugt. 

Der Deutscher Konsumentenbund e.V mahnt verschiedene Verstöße ab. So etwa Irreführende Werbung für Heilmittel oder die irreführende Werbung mit der CE-Kennzeichnung. Regelmäßig wird auch die fehlerhafte oder fehlende Angaben zum Grundpreis abgemahnt. Eine solche liegt uns aktuell mal wieder zur Prüfung vor.  Wenn man als Unternehmer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft, dann muss man den Grundpreis angeben. Dies ist gesetzlich verpflichtend.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Kosten in Höhe  von 374,80 EUR. Der Abmahnung ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, die nach unserer Auffassung aber zu weitgehend. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte sehr fgut überlegt sein, da Sie mit hohen Vertragsstrafen verbunden ist und grds. ein Leben lang gilt.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung des Deutscher Konsumentenbund e.V.

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig etwas unterschreiben oder Zahlungen vornehmen
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Vertretung beauftragen

Gerne sind wir für Sie da? Wir kennen den Abmahner schon seit vielen Jahren und wissen worauf es ankommt. Wir helfen auch Ihren Online Auftritt rechtssicher zu gestalten. Schicken Sie uns einfach die Mail an kanzlei@dr-schenk.net oder rufen Ise uns an unter 0421- 56638780. Wir vertreten selbstverständlich deutschlandweit und zum festen Pauschalpreis.



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