Abmahnung - Verband Sozialer Wettbewerb – Biozid Produkte- Fehlender Warnhinweis

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Mal wieder liegt uns eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) zur Überprüfung vor.

In der aktuellen Abmahnung werden fehlende Hinweise beim Verkauf von Biozidprodukten beanstandet.  Gemäß Artikel 72 Verordnung (EU) 528/2012  ist bei der Werbung für Biozidprodukte folgender Hinweis zu machen:

„Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

Dieser Zusatz fehlt bei dem abgemahnten Verkäufer.  

Des Weiteren werden Webeaussagen wie „tierfreundlich“ beanstandet. So ist gesetzlich festgeschrieben, dass Biozidprodukte nicht mit den Angaben „Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial“, „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“, „tierfreundlich“ oder ähnlichen Hinweisen erfolgen darf.

Was sind Biozide? Biozide dienen dazu, Schadorganismen zu töten oder abzuwehren. Bioziede werden z:B. als Insektenschutzmittel oder Desinfektionsmittel eingesetzt. Bevor ein Biozidprodukt auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden darf, muss es zugelassen werden.

Letztendlich macht der VSW auch Verstöße gegen die Preisangabenverordnung geltend. Konkret geht um fehlende Grundpreisangaben.

Gefordert werden vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Kosten für die Abmahnung in Höhe von 238 €.


Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht voreilig etwas unterzeichnen oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Gerne sind wir für Sie da. Wir kennen den VSW bereits aus vielen anderen Fällen. Wir helfen seit über 15 Jahren Opfern von Abmahnungen. Senden Sie uns gerne unverbindlich die Abmahnung an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns an unter 0421-5663870



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