Abmahnung durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Bei der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg handelt es sich um eine Anwaltskanzlei, die die Interessen der T. & D. Versand GbR vertritt. Zu diesem Zweck hat sie mehrere Abmahnungen versendet, mit denen den Betroffenen die fehlende aktive Verlinkung zur Onlinestreitschlichtungsplattform (OS-Plattform) vorgeworfen wird.

Problemaufriss

Rechtsanwalt Guido Kluck, LL.M. erklärt vorab: „Gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments ist eine aktive Verlinkung verpflichtend, wenn es sich um Onlinehändler handelt. Diese Verpflichtung soll der außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Unternehmer und Verbraucher dienen.“

Die Gerichte sind sich in dieser Frage einig und sehen das Fehlen eines solchen Links als einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht an. So entschied das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 3. August 2017, dass eine Verlinkung zur Online-Streitbeilegungsplattform anklickbar sein muss und Abmahnungen aus diesem Grund gerechtfertigt sein können (Az. 4 U 50/17). 

So sahen dies auch das OLG München und das LG Frankfurt (Urteil v. 22.9.2016, Az. 29 U 2498/16 und Beschluss v. 13.3.2017, Az. 3-10 O 34/17).

In der Realität geben zwar viele Onlinehändler die Internetadresse der OS-Plattform an. Allerdings wird oftmals der durch die oben genannte Verordnung verpflichtete Link nicht mit angegeben.

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft forderte bereits mehrere Unternehmen aufgrund dieses Verstoßes zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,02 Euro auf.

Ob der Streitwert in Höhe von 10.000 Euro berechtigt ist, muss das Gericht entscheiden. Es handelt sich um einen nicht spürbar beeinträchtigenden Wettbewerbsverstoß, der kaum Spuren beim abmahnenden Unternehmen hinterlässt.

Gerügt wird ein Verstoß gegen § 3 UWG. Der fehlende Hyperlink zur OS-Plattform stelle ein Verstoß gegen den Unlauteren Wettbewerb dar und sei demnach abzumahnen. Auch Unternehmen, die zwar einen Link aufwiesen, erhielten eine Abmahnung, wenn der Link nicht anklickbar gewesen ist.

Wir helfen Ihnen!

Wenn auch Sie und Ihr Unternehmen von einer Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft oder einer anderen Kanzlei betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine derartige Verpflichtung überhaupt besteht. Melden Sie sich gerne bei uns und lassen Sie sich umfassen du Ihren Rechten beraten. 

Beachten Sie dabei unbedingt die Ihnen gesetzten Fristen, denn andernfalls drohen hier tatsächlich gerichtliche, kostenintensive Schritte der Gegenseite. Wir helfen Ihnen, sich gegen die Abmahnung zu wehren!

Den vollständigen Artikel finden Sie auf https://www.legalsmart.de/blog/abmahnung-der-fareds-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/ 


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