Abmahnung durch Stefan Reebig – Privatverkauf bei eBay

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Herr Stefan Reebig spricht anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Awender & Werner eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen einen Anbieter von Waren aus dem Sortiment E-Shishas/E-Zigaretten auf dem Marktplatz eBay aus. Mit der Abmahnung rügt Herr Reebig, dass sich der Anbieter als Privatverkäufer ausgibt, er aber tatsächlich auf Grund der Art, Menge und Anzahl der von Ihnen vertriebenen Artikel eindeutig als gewerblicher Anbieter einzustufen sei. Der Abmahnung sind sodann Screenshots beigefügt, die den Umfang der Warenangebote dokumentieren.

Im Rahmen der Abmahnung rügt Herr Reebig dann die weiteren folgenden Punkte:

  • fehlende Widerrufsbelehrung
  • fehlende Anbieterkennzeichnung

Abmahnung Stefan Reebig - Was wird gefordert ?

Neben Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die in der der Abmahnung beigefügten vorformulierten Fassung eine nach Hamburger Brauch zu bestimmende Vertragsstrafe vorsieht, wird die Erstattung der Herrn Reebig durch die Abmahnung entstandenen Aufwendungen verlangt, welche ausgehend von einem Gegenstandswert von 10.000,- Euro mit einem Betrag von insgesamt 745,40 Euro veranschlagt werden.

Abmahnung Stefan Reebig - Was soll ich tun ?

Bei Erhalt einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung raten wir grundsätzlich, nicht vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Folgende Punkte sollten unbedingt sorgfältig geprüft werden:

  • Ist die Abmahnung überhaupt berechtigt?
  • Ist die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ggfls. zu weitgehend formuliert?
  • Kann ich die geforderte Unterlassungsverpflichtung überhaupt einhalten?

Oftmals ist es ratsamer, eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage zu "kassieren", als eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, aus der sich künftige Vertragsstrafenforderungen des Abmahners ergeben können.

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