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Abmahnung durch Waldorf Frommer wg. "15:17 to Paris" – reagieren Sie richtig

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Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer. Ihm wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk „15:17 to Paris“ auf einer Internettauschbörse angeboten, übertragen und einer Vielzahl von Personen verfügbar gemacht zu haben.

„15:17 to Paris“ ist ein US-amerikanisches Drama von Clint Eastwood aus dem Jahr 2018. Der Film erzählt die Geschichte von drei tapferen, jungen Amerikanern, die auf ihrer Europareise am 21. August 2015 einen terroristischen Anschlag im Thalys-Zug Nr.9364 von Amsterdam nach Paris vereitelten. Dabei wird rückblendenartig die Kindheit und Jugend der drei Protagonisten erzählt, die in der Verfilmung dieser wahren Begebenheiten jeweils von sich selbst dargestellt werden [Alek Skarlatos / Anthony Sadler und Spencer Stone].

Das Schreiben vom 11.06.2018 wirft unserem Mandanten das Filesharing dieses Filmes vor. Mit Hilfe eines vorangegangenen Gerichtsbeschlusses, war Waldorf Frommer in der Lage einen Auskunftsanspruch nach §101 Abs.9 UrhG geltend zu machen und so die Kontaktdaten unseres Mandanten durch dessen Internetprovider zu erhalten.

Die Forderungen gegenüber dem Abgemahnten betreffen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von € 915,00.

Bereits an dieser Stelle empfehlen wir ausdrücklich, dass Sie keine Stellungnahme gegenüber Waldorf Frommer ohne vorherige anwaltliche Beratung abgeben, keine ungeprüfte Unterlassungserklärung unterzeichnen und keine Zahlung tätigen.

Solche Filesharing-Fälle erfordern die Berücksichtigung diverser Faktoren. Oftmals ist der Anschlussinhaber nicht der Täter und es kann im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung auf die sekundäre Darlegungslast abgestellt werden, was ggf. die Haftung ausschließen kann. Die Anforderungen an diese sekundäre Darlegungslast unterscheiden sich leider gerichtsabhängig. Dies führt einerseits zur Unberechenbarkeit der Situation für Laien und gleichzeitig zur Unerlässlichkeit professioneller Beratung durch einen Fachmann. Mit der richtigen Strategie lässt sich ggf. schon das Gerichtsverfahren verhindern. Bei Fragen zu Ihrem Einzelfall nehmen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung wahr.

Haben Sie auch ein Abmahnschreiben bekommen, geben wir Ihnen diese Tipps
● Geraten Sie nicht in Panik.
 ● Nehmen Sie das Abmahnschreiben dennoch ernst. Versäumte Fristen oder ignorierte Abmahnungen können teuer werden.
 ● Nehmen Sie kein Kontakt mit Waldorf Frommer auf – hier kommt es schnell zu unüberlegten Aussagen, die sich nicht zurücknehmen lassen.  
 ● Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht – dies wird als Schuldeingeständnis aufgefasst.
 ● Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie sofort Kontakt mit einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. 

Profitieren Sie hierbei von unserer jahrelangen Erfahrung. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem entsprechenden Einzelfall. Die Erstberatung ist bei uns kostenlos. Unser Ziel ist nicht die Aushandlung eines Vergleichs, sondern jegliche Zahlung an die Gegenseite zu vermeiden. Nach erster Einschätzung über zu erwartende Kosten, bieten wir Ihnen mögliche Vorgehensstrategien. Anschließend liegt es an Ihnen, ob Sie uns weiterführend mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen
 ● Angebot der kostenlosen telefonischen Erstberatung.
 ● Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten.
 ● Im gesamten Bundesgebiet tätig.
 ● Profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen.
 ● Schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon.
 ● Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website: http://www.kanzleibrehm.de/abmahnung-wegen-filesharing-erhalten/

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


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