Abmahnung- Filesharing: R.I.O - Miss Sunshine“ und “R.I.O. Feat. U-Jean - Turn this club around“

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Die Anwaltskanzlei We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt aktuell für die Zooland Music GmbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an den Musikwerken „R.I.O - Miss Sunshine" und „R.I.O. Feat. U-Jean - Turn this club around" über P2P Netzwerktauschbörsen.

Es wird dem Anschlussinhaber zur Last gelegt, das entsprechende Werk anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Hierin kann bereits eine Verletzung des Rechtes zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG gesehen werden.

Hinsichtlich des geltend gemachten und zu erstattenden Vergleichsbetrages, bestehend aus einem Erstattungsanspruch für Rechtsverfolgungskosten und einem pauschalen Schadensersatz, wird das Angebot unterbreitet die Angelegenheit durch Zahlung eines Abgeltungsbetrages von 450,00 Euro außergerichtlich zu beenden. Unserer Einschätzung nach ist der in Ansatz gebrachte Betrag unangemessen und überhöht.

Wie soll ich mich verhalten?

Vielfach ist in einschlägigen Internetforen der Ratschlag zu lesen die Abmahnungen zu ignorieren und die Angelegenheit „auszusitzen". Vorsicht!

Mit Blick auf eine aktuelle Pressemitteilung des Amtsgerichtes München, worin bestätigt wird, dass derzeit 1.400 Klagen gegen mutmaßliche Filesharer anhängig sind, kann von einer derartigen Strategie nur abgeraten werden.

Wir raten zu folgendem Vorgehen:

Vermeiden Sie bitte jegliche Panik und unüberlegte Kurzschlusshandlungen. Unserer Einschätzung nach beinhalten die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sehr häufig ein Schuldanerkenntnis und eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Diese Aspekte sollten durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung ausgehebelt werden.

Bitte sehen Sie davon ab, die Unterlassungserklärung eigenhändig abzuändern. Es besteht die Gefahr folgenschwerer Fehler! Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Ihre Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Die Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen zeigt, dass, soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, überwiegend die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, erreicht werden kann.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine kostenlose telefonische Erstberatung unter 0211-98397654 möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail (kontakt@rechtsanwalt-dreger.de) oder Fax unter 0211-98397629 zugesendet werden, so dass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.

Die Bearbeitung Ihres Mandates erfolgt auf der Grundlage einer transparenten und günstigen Pauschalvergütung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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