Abmahnung: Kanzlei ANKA – Rechtsanwalt Alexander Hufendiek – für PB-ViGoods GmbH wegen E-Zigaretten

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Achtung: Kanzlei ANKA mahnt für PB-ViGoods GmbH wegen E-Zigaretten/Liquids ab.

Die Kanzlei ANKA (RA Alexander Hufendiek) mahnt aktuell im Auftrag der PB-ViGoods GmbH wegen (angeblich) falscher Kennzeichnung von Liquids für E-Zigaretten ab.

Wer ist betroffen?

Uns wurde eine Abmahnung, welche von Herrn Rechtsanwalt Alexander Hufendiek für die PB-ViGoods GmbH versendet wurde, vorgelegt. Abmahngefährdet sind insoweit Online-Händler von E-Zigaretten und dazugehörigen Liquids, die somit in einem Wettbewerbsverhältnis zu der PB-ViGoods GmbH stehen, die ihrerseits einen entsprechenden Onlineshop betreibt. 

Die GmbH tätigt derzeit Testkäufe bei Konkurrenten und wirft diesen im Nachgang diverse wettbewerbsrechtliche Verstöße vor.

So wird vorliegend z. B. entgegen der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Ziff. 2 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Bahnschifffahrt) i. V. m. Vorschriften der ADR (Europ. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) die Sendung nicht als „Gefahrgut“ gekennzeichnet. 

Betroffene werden in der Abmahnung der Kanzlei ANKA aufgefordert, eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und es werden Anwaltsgebühren i. H. v. 1.358,86 Euro verlangt. 

Sollte dieser Forderung nicht binnen Frist nachgekommen werden, so wird mit der Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahren bzw. der gerichtlichen Klärung gedroht, was wiederum mit weiteren Kosten verbunden wäre.

Unser Rat

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell, da derartige vorformulierte Erklärungen des Gegners oftmals viel zu weit gefasst sind und so existenzielle Folgen für Sie haben können. Hier ist eine konkrete Prüfung des Einzelfalles vorzunehmen und nötigenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind ernst zu nehmen. Sind auch Sie betroffen, so schaffen Sie Waffengleichheit und lassen sich noch binnen Frist anwaltlich beraten. 

Der Vorwurf ist juristisch zu überprüfen und sollte sich dieser bewahrheiten, so kann gleichwohl geprüft werden, ob lediglich eine eingeschränkte, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden kann oder gar weitergehende juristische Schritte sinnvoll sind.

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren. Hier kann bares Geld gespart werden.


UPDATE 26.08.2020:

Die GmbH lässt auch weiterhin durch die Kanzlei ANKA Mitbewerber abmahnen. 

Nunmehr wird auch ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetzt gerügt, bzw. ein fehlender anklickbarere Link zu der OS-Plattform (Streitbeilegungsplattform). 

Es werden, ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 60.000,- Euro, Abmahnkosten i.H.v. 1.642,40 Euro verlangt.


Wir helfen Ihnen!

Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor.

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema