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Abmahnung Kornmeier Partner - Mandy Capristo - The Way I like it

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Im Rahmen einer Abmahnung geht die Kanzlei Kornmeier und Partner Rechtsanwälte für das Unternehmen EMI Music Germany GmbH & Co. KG gegen die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Lied Mandy Capristo - The Way I like it vor. Den hohen Bekanntheitsgrad erlangte die Künstlerin Mandy Capristo durch die äußerst beliebte Musiksendung Deutschland such den Superstar bekannt. Mit dem steigenden Bekanntheitsgrad, den Chart-Platzierung und einem Plattenvertrag mit einem großen Label steigt auch die Möglichkeit, dass das Musikwerk Mandy Capristo - The Way I like it wegen der unerlaubten Verbreitung durch die Kornmeier und Partner Rechtsanwälte abgemahnt wird. In dem uns derzeit vorliegenden Fall handelt es sich um den Titel Mandy Capristo - The Way I like it, der abgemahnt wird. Das Lied The Way i like it ist eine Single-Auskopplung des Albums Grace.

Teilweise ist der Song Mandy Capristo - The Way I like it auch auf sogenannten German Top 100 Single Chart Sammlungen enthalten. Ob dieses der Fall ist, lässt sich in der Regel bereits auf der ersten Seite der Kornmeier und Partner Rechtsanwälte Abmanung für Mandy Capristo - The Way I like it erkennen. Anhand des Dateinamens aus dem Ermittlungsprotokoll lässt sich ablesen, ob das Lied Mandy Capristo - The Way I like it auf einem German Top 100 Single Chart Container enthalten war. Gerade in diesem Fall, also bei dem Download einer Sammlung von German Top 100 Liedern werden die Rechte einer Vielzahl von Personen und Unternehmen verletzt. Deshalb besteht durchaus die Gefahr von weiteren Abmahnungen.

Wir haben in unserer Kanzlei regelmäßig zu Abgemahnten Kontakt, die mehrere Abmahnungen nacheinander bekommen haben. Das Wissen um diesen Tatbestand soll nicht noch weiter beunruhigen. Es ist jedoch wichtig, dass die Betroffenen die Gefahr der Folgeabmahnung kennen. Nach dem Erhalt der Abmahnung von Kornmeier und Partner für das Lied Mandy Capristo - The Way I like it muss vielleicht vorbeugend gehandelt werden. Der Abgemahnte sollte optimal und kostengünstig gegen weitere mögliche Abmahnung verteidigt werden. Diese kann durchaus so geschehen, dass vorbeugende Unterlassungserklärungen an andere Rechteinhaber versendet werden. Wie in diesem Fall genau Vorgegangen wird, das erklären wir gerne persönlich im Rahmen eines unverbindlichen Telefonats.

In der uns vorliegenden Kornmeier und Partner Abmahnung für Mandy Capristo - The Way I like it wurde die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 Euro gefordert. Zentrum der Kornmeier Abmahnung ist die Forderung nach der Unterlassungserklärung. In dieser muss sich der Abgemahnte verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und nicht noch einmal zu wiederholen. Hinzu soll er sich verpflichten, im Falle einer Zuwiderhandlung eine angemessene Geldstrafe zu zahlen (Vertragsstrafe).

In der Kornmeier und Partner Abmahnung für Mandy Capristo - The Way I like it wurde bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese Erklärung sollte und muss nicht vorbehaltlos verwendet werden. Im Zuge einer guten Verteidigung sollte die Unterlassungserklärung neu formuliert und in einigen Punkten abgemildert werden. Ziel ist es, so viel wie nötig und nur so wenig wie möglich zu bestätigen.

Im Rahmen der Kornmeier und Partner Abmahnung wegen des Liedes Mandy Capristo - The Way I like it wird jedoch auch eine Betrag in Höhe von 450,00 Euro gefordert. Mit Zahlung des Betrages seien die Ansprüche wegen der Rechtsverletzung an dem Lied Mandy Capristo - The Way I like it abgegolten. Auch dieser Forderung der Kanzlei Kornmeier und Partner muss nicht vorbehaltlos nachgegeben werden. Erste nach einer Einzelfallprüfung kann entschieden werden, ob die Forderung nicht möglicherweise teilweise zurückgewiesen werden kann.

Im solch einem Blogbeitrag lässt es sich nicht beantworten, welche Risiken und Chancen in dem jeweiligen Fall bestehen. Eine nähere Einschätzung bietet Dr. Wachs Abgemahnten im Rahmen der kostenlose,n telefonischen Ersteinschätzung. In dieser berät Sie Dr. Wachs zu Chancen und Risiken der außergerichtlichen Verteidigung gegen die Kornmeier und Partner Abmahnung . In diesem unverbindlichen, ersten Telefonat erfahren Abgemahnte auch, welche Kosten für eine Verteidigung pauschal anfallen. Der Betrag wird bei Beauftragung schriftlich bestätigt. Somit kommen keine unerwarteten Mehrkosten auf den Abgemahnten zu.

Wenn auch Sie mit so einer Kornmeier und Partner Abmahnung wegen des Liedes Mandy Capristo - The Way I like it konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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