Abmahnung Markenrecht - AUDI AG durch Rechtsanwälte Kessler | Kaiser

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Audi AG lässt durch die Anwaltskanzlei Kessler Kaiser zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung aussprechen Hierbei geht es in der Regel um die Marken „Audi“, „Quattro“, oder die Audi Ringe.

Der abgemahnte Händler soll die Marken „AUDI-Ringe“, „Quattro“  „AUDI“, „A3“, „A4“, A6“, „Q5“, „Q7“ ohne Berechtigung im geschäftlichen Verkehr verwendet haben. Bei den so beworbenen Produkten handele es sich auch nicht um solche der AUDI AG. In der Regel werden die Verstöße bei Amazon, Ebay oder anderen Marktplätzen festgestellt.

Gefordert werden von der der AUDI AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: In dieser soll sich der Abgemahnte auch verpflichten der AUDI AG alle weiteren Schäden zu ersetzen, die dieser aus den abgemahnten Handlungen entstanden sind oder noch entstehen werden.

Weiter wird eine umfassende Auskunft gefordert. Ebenso der Rückruf der monierten Produkte von gewerblichen Abnehmern und Vertriebsstellen. Hinzu kommt die Erstattung der Kosten des Testkaufs und letztlich die Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 150.000 €.

Die Abmahnung der Anwaltskanzlei Kessler Kaiser sollte sehr ernst genommen werden.

Unsere Empfehlung:

Beachten Sie die gesetzten Fristen. Auch eine kurze Überschreitung kann bereits zu einem gerichtlichen Verfahren führen!

Handeln Sie nicht überstürzt. Unterzeichnen Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung oder  erteilten Auskünfte

Nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit dem gegnerischen Rechtsvertreter auf.

Beauftragen Sie einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt! Dieser wird sie umfänglich beraten und die Verteidigungsmöglichkeiten mit Ihnen erörtern. Auch Regressmöglichkeiten gegenüber dem eigenen Lieferanten kann Gegenstand der Beratung sein.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen!

Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren im Markenrecht tätig. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung!

Soforthilfe unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net

 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema