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Abmahnung Sasse und Partner - Outpost Black Sun

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Abmahnung Sasse und Partner - Outpost Black Sun: Die wenigsten Nutzer eine Filesharing-Börse sind sich darüber im Klaren, dass im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Tausch urheberrechtlich geschützter Werke eine Abmahnung folgen kann. Auch weniger bekannte Filmwerke, wie z. B. Outpost Black Sun, werden hinsichtlich der unerlaubten Verwertung überwacht.

Der Rechteinhaber, hier die Splendid Film GmbH, hat die Kanzlei Sasse und Partner damit beauftragt, die Urheberrechtsverletzung an dem Film Outpost Black Sun zu ahnden. Dieses geschieht im Rahmen einer sogenannten Abmahnung. In der Abmahnung wird aufgezeigt, gegen welche Gesetze verstoßen wurde, welches Folgeverhalten von der Gegenseite erwartet wird und welcher Schaden entstanden ist.

In der vorliegenden Sasse und Partner Abmahnung wegen Outpost Black Sun werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages eingefordert. Die wenigsten Empfänger solch eines Schreibens sind sich darüber im Klaren, was zu tun ist. In der Regel ist die Abmahnung und deren Folgen absolutes Neuland. Um vorab einige Informationen Preis zu geben, bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte in dem folgenden Beitrag grundlegende Informationen zu der Sasse und Partner Abmahnung wegen Outpost Black Sun:

Eine Abmahnung wird dann ausgesprochen, wenn eine Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, bzw. ein Dritter die Rechte (z.B Urheber- und Leistungsschutzrechte) verletzt hat. In diesem Fall kann der Verletzer, in diesem Fall der Filesharer, aufgefordert werden, diese Handlung zu unterlassen. Übersetzt: Der Rechteinhaber kann dem Downloader verbieten, den Film Outpost Black Sun in Internettauschbörsen anzubieten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in solch einem Fall vorgesehen, dass sich der Downloader im Falle einer Urheberrechtsverletzung dazu verpflichten muss, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser bestätigt der Abgemahnte, wie dem Namen der Erklärung zu entnehmen ist, die Urheberrechtsverletzung (das Anbieten der Datei Outpost Black Sun) gegenüber dem Rechteinhaber zu unterlassen.

Diese Unterlassungserklärung kann frei formuliert werden, muss aber bestimmte grundlegende rechtliche Anforderungen abdecken. Der Unterzeichner muss festlegen, dass er eine Strafe zahlen wird, für den Fall, dass in den nächsten Jahren noch eine Urheberrechtsverletzung von ihm oder einem auf seinen Namen angemeldeten Internetanschluss ausgeht. Diese Zahlung nennt man Vertragsstrafe.
Der Sasse und Partner Abmahnung wegen Outpost Black Sun ist in aller Regel bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss nicht verwendet werden. Oft sind die mitgeschickten Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Daher wird dringend von der Abgabe vorgefertigter Erklärungen abgeraten.

Ziel einer Verteidigung gegen die Sasse und Partner Abmahnung wegen Outpost Black Sun ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben und eine optimal formulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn auch Sie sich mit so einer Abmahnung konfrontiert sehen, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an uns wenden. Sie erreichen uns für ein kostenloses Gespräch unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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