Abmahnung- Verband sozialer Wettbewerb e.V – Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug

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Und wieder liegt uns wieder eine Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin zur Überprüfung vor. Der Verband sozialer Wettbewerb e.V gehört zu den bekanntesten Abmahnvereinen. Allein im Jahr 2020 hat der Verein 1145 Abmahnungen ausgesprochen! Der Verein ist auch in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG  eingetragen

Der Verein mahnt verschiedenste Verstöße ab. Aktuell liegt uns u.a. eine Abmahnung vor, in der dem Abgemahnten Verkäufer vorgeworfen wird, er hätte Tee mit wettbewerbswidrigen Aussagten beworben, Konkret geht es u.a. um folgende Aussagen „Entspannungstee, Schlaftee, Anti Stress Tee, Schlaf Gut Tee, Beruhigungstee, Relax Tee“.

Nach Auffassung des Verband sozialer Wettbewerb e.V soll es sich hierbei um eine gesundheitsbezogene Werbung nach Art 2 Abs. 2 Nr. 5, Artikel 13 Abs. 1 Lebensmittel-GesundheitsangabenVO (LGVO)handeln. Gemäß Artikel 10 dieser Verordnung dürfen gesundheitsbezogene Angaben nur gemacht werden, wenn Sie den allgemeinen Anforderungen entsprechen und die Liste der zugelassenen Angaben aufgenommen wurde. Die gesundheitsbezogene Angabe darf sich dann auch nur auf den Stoff beziehen, für den die Zulassung gilt. Dies sei für den streitgegenständlichen Tee nicht der Fall.

Folgendes wird gefordert:

  • Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung sowie
  • Kostenersatz in Höhe von 238,00 €.


Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick moderat sind raten wir zur großer Vorsicht bei Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Eine solche ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden und gilt grds. ein Leben lang.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. (WsV)

    - Beachten Sie die Fristen. Ansonsten drohen teure Gerichtsverfahren.

    - Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.

    - Nicht voreilig unterschreiben oder zahlen

    - Beauftragen Sie einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt.

Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schenk mit Rat und Tat zur Seite, Wir helfen nicht nur bei der Abwehr von Abmahnungen, sondern helfen Ihnen Ihre Angebote rechtssicher zu präsentieren. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen und kennen den Abmahner schon seit Jahren.


Rufen Sie uns gerne an unter 0421- 56638780 oder senden Sie uns eine Mail an kanzlei@dr-schenk.net. Wir haben Erfahrung aus mehr als 8.000 Abmahnungen und kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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