Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb – wegen angeblich irreführenden Aussagen zu Magnetfeldtherapie

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Aktuell liegt uns wieder eine Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin zur Überprüfung vor. Der Verband sozialer Wettbewerb e.V gehört zu den bekanntesten Abmahnvereinen. Allein im Jahr 2020 hat der Verein 1145 Abmahnungen ausgesprochen!

Erst ist auch in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8b UWG  eingetragen

Der Verein mahnt verschiedenste Verstöße ab. Aktuell wurde einer unserer Mandanten wegen verschiedener vermeintlich irreführender Aussagen abgemahnt.

Konkret werden Aussagen im Zusammenhang mit der Behandlung mittels Bioresonanz- und Magnetfeldtherapie sowie der Chelattherapie. So meint der Verband sozialer Wettbewerb, dass die konkreten Aussagen irreführend und täuschend im Sinne von §§ 5 Ab. 1 Nr. 1 UWG, 3 HWG, Art 7 VO (EU) 2017745 über Medizinprodukte seien. So seien die Aussagen weit übertrieben und deren Wirkungsbehauptung nicht belegt.


Gefordert wird vom Verband sozialer Wettbewerb e.V die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung sowie Kostenersatz in Höhe von 238,00 €.

Auch wenn die Kosten auf den ersten Blick moderat sind raten wir zur großer Vorsicht bei Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Eine solche ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden und gilt grds. ein Leben lang.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung des Verband sozialer Wettbewerb e.V. (WsV)

  • Beachten Sie die Fristen. Ansonsten drohen teure Gerichtsverfahren.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Nicht voreilig unterschreiben oder zahlen
  • Beauftragen Sie einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt.

Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schenk mit Rat und Tat zur Seite, Wir helfen nicht nur bei der Abwehr von Abmahnungen, sondern helfen Ihnen Ihre Angebote rechtssicher zu präsentieren. Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen und kennen den Abmahner schon seit Jahren.

Rufen Sie uns gerne an unter 0421- 56638780 oder senden Sie uns eine Mail an kanzlei@dr-schenk.net



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