Abmahnung vom VSGE und Rechtsanwalt Lutz Schroeder wegen eines Fotos ohne Link auf Flickr.com

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Der VSGE mahnt mit Rechtsanwalt Lutz Schroeder erneut die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Fotos ab, da kein Link auf Flickr.com gesetzt wurde.

Wir bearbeiten aktuell eine weitere Abmahnung des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) aus Berlin. Dieser mahnt die Nutzung von zwei Fotografien ab. Der Urheber der Fotos sei professioneller Fotograf sowie Vertragspartner und Mitglied des Verbandes, sodass der VSGE zur Geltendmachung seiner Rechte befugt sei.

Wir kennen das Rechtsgebiet, die gegnerischen Kanzleien und die abmahnenden Unternehmen oder Verbände. Wir vertreten derzeit bundesweit mehrere tausend Mandanten wegen urheberrechtlicher Abmahnungen.

Rechtsanwalt Drouven ist Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Diese können Sie gerne in Anspruch nehmen, indem Sie uns die Abmahnung per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular senden http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Was ist der Inhalt der Abmahnung?

Der Abgemahnte habe auf der von ihm betriebenen Webseite die Bilder hochgeladen, ohne vorher eine Nutzungserlaubnis vom Urheber erhalten zu haben. Der Fotograf habe die Fotos auf der Plattform Flickr.com veröffentlicht, sodass die Nutzung des Bildes den Lizenzbedingungen (Creative Commons License Deed) der Seite unterliege. Auf der Seite sei explizit angegeben worden, dass die Nutzung der Bilder Lizenzbedingungen unterliege und diese Bedingungen seien unter dem Link „bestimmte Rechte vorbehalten“ ausdrücklich beschrieben.

Demnach müsse für eine zulässige Nutzung u. a. der Urheber so angegeben werden, wie er sich auf der Plattform Flickr benennt. Zudem müsse auf der Seite, auf der das Bildmaterial veröffentlicht wurde, die Flickr-Seite des Urhebers verlinkt sein. Dies dient dem Zweck, dass der Urheber für sein Werk öffentliche Aufmerksamkeit erhält und andere Nutzer wissen, wie sie selbst das Bild zulässig nutzen können.

Im vorliegenden Fall wird dem Abgemahnten vorgeworfen, er habe auf der Webseite zwar die Bildherkunft und den Namen des Urhebers angegeben, jedoch keinen Link gesetzt und auch den Titel des Bildes nicht angegeben. Nach der Rechtsprechung sei dies nicht ausreichend, da sich der Betrachter nicht die Mühe machen wird, händisch die Webseite nach dem Bild und dem Urheber zu durchsuchen. Da die Quellenangabe nicht ausreichend sei, habe er das Bild ohne Lizenz genutzt und verletze gem. § 72 UrhG die Leistungsschutzrechte des Fotografen an dem Lichtbild.

Das fordert der VSGE

Der Verband VSGE ist durch einen Vertrag mit dem Fotografen befugt, den Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten geltend zu machen. Der Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel fordert den Abgemahnten auf, die Nutzung zu unterlassen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus solle er im Rahmen einer Lizenzanalogie Schadensersatz leisten. Dafür wird die Höhe der üblichen Vergütung herangezogen. Bei fehlender Nennung des Urhebers sowie einer Nutzung zu Werbezwecken kämen noch Aufschläge dazu.

Die dem VSGE entstandenen Rechtsanwaltskosten habe der Abgemahnte als Aufwendungsersatz zu zahlen.

Unser Rat für Ihre urheberrechtliche Abmahnung

Neben den Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutzes sind unsere Fachanwälte in unserer Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven ebenfalls im Medienrecht und Urheberrecht seit Jahren tätig. Besonders im Internet birgt das Urheberrecht viele juristische Herausforderungen, die am besten mit einem Fachanwalt für Urheberecht angegangen werden sollten. Wenn auch Sie eine Abmahnung, in der Ihnen die Verletzung von Urheberrechten an einem Lichtbild vorgeworfen wird, erhalten haben, raten wir Ihnen dazu, die Ruhe zu bewahren und einen Fachanwalt für Urheberrecht zu beauftragen.

Durch unsere Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen können wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten zeitnah besprechen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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