Abmahnung von Calvin Klein Trademark Trust und Baker McKenzie Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell erreichte uns eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke „Calvin Klein“. Die Abmahnung wird von Calvin Klein Trademark Trust und Baker McKenzie ausgesprochen. Hintergrund der Abmahnung wegen Verletzung der Marke „Calvin Klein“ ist der angebliche Vertrieb gefälschter Ware durch die Anbieterin.

Es wird seitens der Calvin Klein Trademark Trust und Baker McKenzie Rechtsanwälte auf einen angeblichen Testkauf verwiesen. Ein Sachverständiger habe festgestellt, dass z. B. die Label in den Produkten nicht mit dem Original übereinstimmen würden. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft und Rechtsanwaltskosten verlangt.

Richtige Reaktion bei markenrechtlicher Abmahnung von Calvin Klein Trademark Trust

Onlinehändler, welche eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten immer folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Fristen beachten.
  • Kein Kontakt zur Gegenseite.
  • Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ohne Prüfung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz unterschreiben.
  • Ggf. Lieferanten der Ware informieren und um Stellungnahme bitten.

Häufig übersehen wird, dass der Abgemahnte die Ware selbst nur angeboten, nicht aber hergestellt hat. Dem Abgemahnten können daher eigene Ansprüche zustehen, wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte. Markenverletzende Ware ist rechtsmangelhaft und führt zu Schadensersatzansprüchen des Käufers. Der Abgemahnte kann daher ggf. die eigenen Kosten vom Lieferanten zurückverlangen.

Im Falle der Abmahnung von Calvin Klein Trademark Trust und Baker McKenzie Rechtsanwälte gilt, dass der Abgemahnte im Zweifel nachweisen muss, dass die Ware nicht gefälscht ist. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Markenverletzung auch als Straftat geahndet werden kann (§ 143 MarkenG). Dies ist ein häufiges Druckmittel und wird zunehmend genutzt, um Auskünfte zu erhalten. Auch insoweit halten wir die Kontaktaufnahme zu einem spezialisierten Markenanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz für erforderlich.

Keine Experimente – Spezialisten für Markenrecht beauftragen!

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht sowie Spezialist für Markenrecht.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung

  • Kostenlose Ersteinschätzung,
  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
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  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.


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