Abmahnung von Frau Petra H. Fotografie

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Aktuell erreichte uns eine urheberrechtliche Abmahnung von Frau Petra H. Fotografie wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz. Frau Petra H. mahnt eigene Werke (Lichtbilder) ab. Es wird behauptet, dass der Nutzer des Lichtbildes die erforderliche Zustimmung nicht erteilt habe.

Frau Petra H. behauptet im Rahmen der Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz, dass sie Urheber des geschützten Lichtbildes sei. Frau H. geht im Rahmen der Abmahnung ohne Rechtsanwalt vor. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz gefordert.

Grundsätzlich können Urheber ihre Rechte auch ohne Rechtsanwalt geltend machen. Ein Fotograf kann eine Abmahnung daher auch ohne Rechtsanwalt aussprechen. Im gerichtlichen Verfahren wird aufgrund der Streitwerte im Urheberrecht hingegen regelmäßig ein Rechtsanwalt tätig werden müssen.

Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz erhalten?

Dem Empfänger einer Abmahnung empfehlen wir, einen Fachanwalt für Urheberrecht mit der Prüfung der Abmahnung von Frau Petra H. beauftragen. Rechtsanwalt Timm Drouven ist Partner der Sozietät Dr. Wallscheid & Drouven PartG und Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht. Wir bieten Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung der Abmahnung Frau Petra H. an. Senden Sie uns die Abmahnung einfach per E-Mail – wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Bitte beachten Sie unsere Verhaltenstipps bei urheberrechtlichen Abmahnungen:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten.
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite.
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen.
  • Fachanwalt für Urheberrecht kontaktieren!

Unsere Leistung im Urheberrecht:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • Erfahrene Fachanwälte für Urheberrecht, Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht beraten Sie bundesweit.
  • Durchgehend persönliche Ansprechpartner.
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
  • Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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