Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte i.A.d. Warner Bros Entertainment GmbH: „Black Mass“, Film

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Neue Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte vom 05.02.2016 im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk „Black Mass“

Am 08.022016 wurde unsere Kanzlei mit der Verteidigung einer weiteren urheberechtlichen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt. Die Abmahnung wird im Auftrage der Rechteinhaberin, der Warner Bros. Entertainment GmbH, wegen einer Urheberrechtsverletzung über eine P2P Internettauschbörse, ausgesprochen.

Das häufigste Problem ist die Tatsache, dass vielen Benutzern von sog. Internettauschbörsen nicht klar ist, dass sie das Werk durch den vorgenommenen Download auch gleichzeitig anderen Nutzern anbieten. Darüber hinaus werden durch Nutzer auch immer wieder vermeintliche Streaming Dienste genutzt, die jedoch in Wahrheit ebenfalls an Tauschbörsen gekoppelt sind.

In der Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Black Mass“ über ein BitTorrent-Netzwerk gerügt.

Zur außergerichtlichen Abgeltung der Rechtsverfolgungskosten und des Lizenzschadensersatzes wird ein Betrag in Höhe von 815,00€ gefordert.

Sie sollten die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer keinesfalls ignorieren. Denn unserer Kanzlei ist aus der Vergangenheit bestens bekannt, dass hier gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, sofern keine Reaktion erfolgt.

Wir raten dazu, sich im Falle des Erhalts einer solchen Abmahnung unbedingt anwaltlich beraten zu lassen. Unterzeichnen Sie im eigenen Interesse nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung, da diese unserer Ansicht nach nachteilig vorformuliert ist.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


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