Abmahnung wegen falschen Outfits? Welche Arbeitskleidung ist angemessen?

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Die Kleiderordnung am Arbeitsplatz: Erlaubte Kleidung und mögliche Konsequenzen bei Regelverstößen. 


Die Kleiderordnung am Arbeitsplatz ist ein Thema, das sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gleichermaßen betrifft. Es ist wichtig, dass ein Dresscode oder vorgeschriebene Arbeitskleidung auf berechtigten Interessen basiert, wie Hygiene, Sicherheit und einem einheitlichen Erscheinungsbild gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.


Welche Vorgaben können bestehen?


Betriebsvereinbarungen können ebenfalls Bekleidungsregelungen enthalten, sofern der Betriebsrat zustimmt. Vorgaben zur Arbeitskleidung können aus hygienischen Gründen oder zum Schutz der Sicherheit zulässig sein, insbesondere bei Mitarbeitern mit viel Kundenkontakt. Es gibt auch Grenzen, z.B. in Bezug auf Unterwäsche, Uniformen und das Tragen von Dienstkleidung außerhalb des Dienstes. 


Welche Konsequenzen drohen?


Bei Verstößen gegen die Kleiderordnung können Abmahnungen und im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung die Folge sein. Eine Abmahnung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Mitarbeiter wiederholt gegen die Kleiderordnung verstößt, z.B. durch Ignorieren der Vorschriften zur Arbeitskleidung, wiederholte Hygieneverstöße oder unangemessenes Verhalten im Zusammenhang mit der Kleiderordnung. Es ist entscheidend, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen angemessenen Kompromiss finden, der sowohl betriebliche Interessen als auch individuelle Rechte berücksichtigt.


Mehr im Podcast!


Berechtigt das falsche Outfit zum Ausspruch einer Abmahnung? Was ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Ermahnung? Welche (Arbeits-) Kleidung ist angemessen? Und was gilt eigentlich bei uns im Sommer in der Kanzlei?


Diesen und weiteren Fragen gehen meine Kollegin Lea Comans und ich dieses Mal – direkt am Anschluss an die letzte Folge – nach?


Ihr erreicht uns bei Nachfragen (auch zu euren Outfits) unter:


comans@grawert.berlin oder bachmann@grawert.berlin


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