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Praktikumsvertrag: Welche Inhalte sind wichtig?

  • 5 Minuten Lesezeit
Praktikumsvertrag: Welche Inhalte sind wichtig?

Spätestens wenn Ihr Kind zur Schule geht, kommt irgendwann einmal die Frage auf: „Wie stellst du dir denn deine berufliche Zukunft vor?“ Mit zunehmender geistiger und körperlicher Größe wachsen dann auch das Interesse und die Schwierigkeit, genau das herauszufinden. Ein Praktikum kann bei der Beantwortung dieser Frage sehr unterstützend sein. Aber Praktikum ist nicht gleich Praktikum.

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Welche Arten von Praktikum gibt es?

Abhängig von der Dauer, dem Ablauf und den Rahmenbedingungen können Schüler grundsätzlich vier verschiedene Arten von Praktika absolvieren:

1. Berufsorientierendes Schülerpraktikum (Pflichtpraktikum ohne Vergütung) 

Dieses findet für alle Schulformen verpflichtend während der Schulzeit statt und dauert zwei bis drei Wochen. Der Praktikant lernt während dieser Zeit das gewählte Berufsfeld sowie das Sozialgefüge des Unternehmens kennen.

2. Regelmäßige Praxistage (Pflichtpraktikum ohne Vergütung) 

Hier sind die Zielgruppe Schüler, die den Schulabschluss anstreben, sowie Schüler von Sonderschulen, Mittelschulen und Gesamtschulen. Es finden regelmäßig wiederkehrende Praktikumstage statt, die während der Schulzeit absolviert werden und somit wieder verpflichtend sind. In der Regel sind die Schüler (ab der 8. Klasse) einen Tag pro Woche in Modellprojekten in einem Unternehmen tätig, um sich beruflich zu orientieren.

3. Freiwilliges Praktikum (mit Vergütung)

Dieses Praktikum für Schüler wird nicht von der Schule vorgeschrieben. Es findet somit also nicht während der Schulzeit statt. Deshalb absolvieren die meisten Schüler aller Schulformen dieses Praktikum während ihrer Ferien. Das Praktikum organisieren die Schüler selbst, die Dauer des Praktikums vereinbaren sie und das jeweilige Unternehmen untereinander. Erfahrungsgemäß liegt die Dauer so eines „Ferienpraktikums“ zwischen zwei und sechs Wochen. 

4. Fachpraktikum (Pflichtpraktikum) 

Hier handelt es sich um ein verpflichtendes Praktikum von beruflichen Schulen, wie zum Beispiel Berufsfachschulen oder Fachoberschulen. Die Dauer beträgt je nach Bildungsgang mehrere Tage pro Woche. Manchmal findet es aber auch als mehrmonatiges Blockpraktikum statt. Die Tätigkeitsfelder sind im Ausbildungsplan der Schule festgelegt und richten sich nach der Fachrichtung des Schülers. 

Bei diesem beruflichen Praktikum arbeiten Schule und Betrieb sehr eng miteinander zusammen. Ein Praktikum ist also sowohl für Schüler als auch für die jeweiligen Unternehmen eine lohnende Erfahrung: Die Jugendlichen erhalten einen ersten Einblick und auch praktische Erfahrungen zum jeweiligen Berufsfeld, die Betriebe können durch die angebotenen Praktika Nachwuchs gewinnen. 

Praktikumsvertrag kündigen

Oft hört man die Frage: Kann man einfach so ein Praktikum abbrechen? Ja, das ist möglich. Jeder Praktikant hat das Recht, ein Praktikum vorzeitig zu beenden.

Möchte man ein freiwilliges Praktikum abbrechen, stehen grundsätzlich drei Wege zur Verfügung:

  • der Aufhebungsvertrag
  • die ordentliche Kündigung
  • die fristlose Kündigung

Bei einem Aufhebungsvertrag beenden Praktikant und Arbeitgeber das Praktikum im beiderseitigen Einvernehmen. In diesem Fall kann das Praktikum zeitnah abgebrochen werden und man ist nicht auf die regulären Kündigungsfristen aus dem Arbeitsvertrag angewiesen. 

Nach Ablauf der Probezeit – sofern vertraglich vereinbart – gibt es die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Hier spielen die Kündigungsfristen eine Rolle, weil das Praktikum fristgerecht beendet wird. Im Vertrag ist die Frist festgehalten, wobei die Kündigungsfrist meist vier bis sechs Wochen beträgt. 

Liegt ein sogenannter „wichtiger Grund“ vor, besteht das Recht zu einer fristlosen Kündigung. Kündigungsgründe dafür sind zum Beispiel verspätete oder abweichende Lohnzahlungen oder auch Beleidigungen.

Im Fall einer Kündigung sollte direkt der Bildungsträger informiert werden, denn es geht bei einem Pflichtpraktikum darum, den Leistungsnachweis für das Pflichtpraktikum zu erbringen. Deshalb ist es ratsam, das aktuelle Praktikum erst zu beenden, wenn man einen anderen Praktikumsbetrieb gefunden hat. Die bereits absolvierte Praktikumszeit wird – wenn man in Kommunikation mit dem Bildungsträger bleibt – bei dieser Vorgehensweise oft angerechnet.

Praktikumsvertrag: Mustervorlage

Wie werden diese Verträge gestaltet? Brauchen die Schüler schriftliche Verträge? Kann gekündigt werden? Hierzu nachfolgend ein Mustervertrag, den Sie so natürlich auch benutzen können. Gesetzlich ist ein schriftlicher Praktikumsvertrag übrigens keine Pflicht. Jedoch wird meist die Schriftform gewählt, denn das schafft Sicherheit für beide Vertragsparteien.

Es gibt also keine pauschalen Regelungen für Schülerpraktikanten. Ein schriftlicher Vertrag klärt jedoch alle Rechte und Pflichten und legt somit einen wichtigen Grundstein für eine gelungene Zusammenarbeit. 

Hier nun das Beispiel für einen Schülerpraktikumsvertrag:

Mustervertrag/Vorlage

Praktikumsvertrag Pflichtpraktikum

Zwischen dem Schüler

Name, Vorname: 

Straße, Hausnummer: 

PLZ, Ort: 

gesetzlich vertreten durch (bei Minderjährigen) gesetzliche Vertreter: 

im folgenden Praktikant genannt,

und 

Betriebsname: 

Straße: 

Hausnummer: 

PLZ, Ort: 

im folgenden Praktikumsbetrieb genannt,

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1 Ziel und Inhalt des Praktikums 

Das Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung. 

Im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums soll der Praktikant den Berufsalltag und die Betriebsregeln kennenlernen sowie die eigenen beruflichen Fertigkeiten erproben. 

Die sachliche und zeitliche Gliederung ergibt sich aus dem beigefügten Praktikumsplan, der Bestandteil dieser Vereinbarung ist.

§ 2 Beginn, Dauer

Das Praktikum beginnt am _______(Datum) und endet am _______(Datum), ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 3 Pflichten des Praktikumsbetriebes

Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich,

  • den Praktikanten so einzusetzen, dass er erfahren kann, ob eine Ausbildung in diesem Berufsfeld infrage kommt; eine Verpflichtung zur Übernahme in Ausbildung besteht nicht.
  • umgehend die Schule bzw. die Erziehungsberechtigten zu verständigen, wenn der Praktikant nicht erscheint.

Ansprechpartner:                                                   Telefonnummer:

  • die Jugendarbeitsschutzbestimmungen einzuhalten,
  • dem Praktikanten eine schriftliche Praktikumsbestätigung auszustellen.

§ 4 Pflichten des Praktikanten

Der Praktikant verpflichtet sich, sich dem Ziel dieser Orientierungsmaßnahme entsprechend zu verhalten. Insbesondere:

  • sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben,
  • die übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und Anweisungen der Weisungsbefugten nachzukommen,
  • die geltende Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten,
  • bei Fernbleiben vom Praktikum den Praktikumsbetrieb unverzüglich zu informieren und bei einer Krankheit spätestens am dritten Werktag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliches Attest) einzureichen,
  • bei Fernbleiben vom Praktikumsbetrieb auch die Schule zu benachrichtigen,
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie betriebliche Angelegenheiten vertraulicher Natur, die vom Praktikumsbetrieb als solche bezeichnet werden bzw. offensichtlich als solche zu erkennen sind – auch nach Beendigung des Praktikums – geheim zu halten.

§ 5 Tägliche Praktikumszeiten 

Die tägliche Praktikumszeit beträgt ____ Stunden (max. 7 Std. unter 15 Jahren / max. 8 Std. unter 18 Jahren). Grundlage für die Beschäftigungs- und Pausenzeiten Minderjähriger sind die Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ____ Stunden (max. 35 Std. unter 15 Jahren / max. 40 Std. unter 18 Jahren).

§ 6 Vergütung, Urlaub 

Der Praktikant hat keinen Anspruch auf Vergütung und Urlaub.

§ 7 Versicherungsschutz 

Im Rahmen des Schülerbetriebspraktikums besteht gesetzlicher Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz durch den Schulträger bzw. die Eltern. 

Der Krankenversicherungsschutz wird privat geregelt.

§ 8 Auflösung/Kündigung des Vertrages 

Dieser Vertrag kann ohne Fristen jederzeit gekündigt werden.

§ 9 Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Praktikumsbetrieb 

Verantwortlich für den Praktikanten im Praktikumsbetrieb ist:

Herr/Frau __________________

§ 10 Sonstige Vereinbarungen

________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Ort, Datum: 

Unterschrift Praktikumsbetrieb: 

Unterschrift Praktikant: 


Schlussbemerkung: Karriere-Booster Praktikum

Praktische Erfahrungen – vor allem freiwillige Praktika – sind absolut nicht zu unterschätzen, wenn es um die berufliche Karriere geht. Nicht nur im Lebenslauf macht diese Eigeninitiative einen guten Eindruck. Praxiserfahrung ist auch eine der wichtigsten Zusatzqualifikationen, die man erlangen kann. So können beispielsweise die Chancen auf dem Arbeitsmarkt getestet werden. Studenten kann es dabei helfen, Studienschwerpunkte zu setzen oder neu zu gestalten. Das Praktikum – in jedem Fall also eine wertvolle Erfahrung.

Foto(s): ©Adobe Stock/Blue Planet Studio

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