Abmahnung wegen rechtswidrigem Newsletter-Versand erhalten? Wichtige Urteile und was Sie tun können

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Der Newsletterversand ist ein wichtiges Instrument des Marketing-Mix für viele Unternehmen. Dabei gibt es jedoch gesetzliche Vorgaben, die zwingend einzuhalten sind, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Geschieht dies nicht, kann es zu Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherschutzorganisationen kommen. In diesem Artikel werden die gesetzlichen Grundlagen, die Abmahnung und die wichtigsten Urteile im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Newsletterversand erläutert.

Gesetzliche Grundlagen 

Die wichtigste gesetzliche Grundlage für den Newsletterversand ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). § 7 UWG regelt die zulässige Werbung per E-Mail und verlangt, dass der Empfänger vorher seine ausdrückliche Einwilligung gegeben haben muss. Eine Ausnahme gilt für Bestandskunden, bei denen das Unternehmen für ähnliche Produkte werben darf, ohne eine Einwilligung einzuholen. Darüber hinaus ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten, die die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Einwilligung der betroffenen Person für die Verarbeitung ihrer Daten haben und dass diese Einwilligung freiwillig, informiert und eindeutig ist.

Abmahnung 

Kommt es zu einem rechtswidrigen Newsletterversand, können Empfänger der E-Mail, Konkurrenten oder Verbraucherschutzorganisationen eine Abmahnung aussprechen. Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, das rechtswidrige Verhalten zu unterlassen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Schadensersatz kann sich dabei auf die Erstattung der Anwaltskosten und etwa auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes beziehen.

Um eine Abmahnung auszusprechen, muss der Abmahnende in der Regel einen Anspruch auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz haben. Im Falle des Newsletterversands ist dies der Fall, wenn der Versand ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers oder ohne Einhaltung der Anforderungen der DSGVO erfolgt ist.

Urteile 

Im Folgenden werden einige relevante Urteile zum Thema Abmahnung bei rechtswidrigem Newsletterversand vorgestellt:

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.06.2018, Az. 6 U 6/18 

In diesem Fall hatte ein Unternehmen Newsletter an Kunden versandt, ohne zuvor eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Das Gericht entschied, dass der Versand rechtswidrig war und der Abmahnende einen Anspruch auf Unterlassung hatte. Zudem wurde festgestellt, dass das Unternehmen Schadensersatz leisten musste.

LG Hamburg, Urteil vom 22.09.2015, Az. 327 O 148/15 

In diesem Fall hatte ein Unternehmen die Einwilligung der Empfänger für den Newsletterversand dadurch eingeholt, dass ein voreingestelltes Kästchen auf der Anmeldeseite bereits angekreuzt war. Das Gericht entschied, dass diese Einwilligung nicht ausreichend war, da sie nicht freiwillig und eindeutig war. Der Abmahnende hatte daher einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

LG Berlin, Urteil vom 20.06.2019, Az. 16 O 27/19 

In diesem Fall hatte ein Unternehmen den Newsletterversand ohne Einholung der Einwilligung der Empfänger durchgeführt. Das Gericht entschied, dass dies gegen das UWG und die DSGVO verstößt und der Abmahnende einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz hatte.

OLG München, Beschluss vom 25.10.2019, Az. 6 W 1248/19 

In diesem Fall hatte ein Unternehmen eine Bestellung an Kunden verschickt, die auch eine Werbeeinwilligung beinhaltete. Das Gericht entschied, dass diese Einwilligung unzulässig war, da sie nicht freiwillig und eindeutig erteilt wurde. Der Abmahnende hatte daher einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Beratung bei Erhalt einer Abmahnung 

Wenn ein Unternehmen eine Abmahnung im Zusammenhang mit dem Newsletterversand erhält, sollte es diese nicht ignorieren, sondern umgehend reagieren. Zunächst sollte die Abmahnung auf ihre Wirksamkeit geprüft werden. Wenn die Abmahnung wirksam ist, sollte das Unternehmen unverzüglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die geforderte Zahlung leisten, sofern diese angemessen ist. Es ist jedoch unbedingt empfehlenswert, vorab eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten zu prüfen und die Höhe der Zahlung zu verhandeln. Zahlreiche Abmahnungen sind nämlich wegen Verstoßes gegen die formellen Voraussetzungen unwirksam.

Gerne berate ich Sie rund um das Thema Newsletter-Versand. Wenden Sie sich hierzu an mich via E-Mail unter: info@dietrich-legal.de

Foto(s): Alexander Dietrich (Midjourney)

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