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Abmahnung wg. Pornofilm „Nachtschicht für Rose Valerie“ von Yussof Sarwari – reagieren Sie richtig!

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Im Auftrag der VPS Film-Entertainment GmbH hat die Kanzlei Sarwari einen Mandanten unserer Kanzlei abgemahnt. Vorgeworfen wird, dass das urheberrechtlich geschützte Werk „Nachtschicht für Rose Valerie“ angeblich auf einer Internettauschbörse angeboten, übertragen und einer Vielzahl von Personen verfügbar gemacht wurde.

Das Abmahnschreiben wirft unserem Mandanten Filesharing des französischen Pornofilms „Nachtschicht für Rose Valerie“ vor. Im Rahmen eines vorangegangenen Gerichtsbeschlusses, konnte ein Auskunftsanspruch gem. § 101 Abs.9 UrhG geltend gemacht werden. Auf Grundlage dieses Gerichtsbeschlusses war die Kanzlei Sarwari in der Lage an die Kontaktdaten unseres Mandanten zu kommen, indem die relevante IP-Adresse einem Vertragspartner des entsprechenden Internetproviders zugeordnet werden konnte und dieser die notwendigen Informationen preisgab.

Forderungen gegenüber dem Abgemahnten sind folgende:

● Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

● Zahlung in Höhe von € 851,78.

In Verbindung damit wird dem Abgemahnten gleichzeitig ein Vergleichsangebot zur außergerichtlichen Einigung in Höhe von € 650,00 vorgelegt.

Bereits hier empfehlen wir ausdrücklich, dass Sie weder eine Stellungnahme gegenüber der Kanzlei Sarwari ohne vorherige anwaltliche Beratung abgeben, noch eine ungeprüfte Unterlassungserklärung unterzeichnen und auch keine Zahlung tätigen.

Die rechtliche Bewertung solcher Filesharing-Fälle erfordert die Berücksichtigung vieler Faktoren. Der Anschlussinhaber ist oft gar nicht der Täter und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist auf die sekundäre Darlegungslast abzustellen, was ggf. eine Haftung ausschließen kann. Die zu erfüllenden Anforderungen dieser sekundären Darlegungslast sind von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Diese Umstände machen die Situation für Laien unberechenbar, weshalb eine professionelle Beratung durch einen Fachmann grundsätzlich unerlässlich ist. Mit der richtigen Vorgehensweise lässt sich oftmals schon das Gerichtsverfahren verhindern. Befinden Sie sich selbst in dieser Situation? Dann nehmen Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, geben wir Ihnen diese Tipps:

● Geraten Sie nicht in Panik.

● Nehmen Sie die Abmahnung trotzdem ernst. Versäumte Fristen werden teuer.

● Vermeiden Sie unbedingt die Kontaktaufnahme mit der Abmahnkanzlei – dabei kommt es schnell zu unbedachten Aussagen, welche später gegen Sie verwendet werden können.

● Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht – das kann als Schuldeingeständnis aufgefasst werden. Außerdem sind die beigefügten Unterlassungserklärungen oftmals sehr einseitig formuliert.

● Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf. 

Profitieren Sie dabei gerne von unserer jahrelangen Erfahrung. Wir beraten Sie gerne zu Ihrem konkreten Einzelfall. Die Erstberatung ist dabei kostenlos. Unser Ziel ist nicht die Aushandlung eines Vergleichs mit der Gegenseite, sondern jegliche Zahlung an diese zu vermeiden. Mit der Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen mögliche Vorgehensweisen auf und legen Ihnen transparent die anfallenden Kosten unserer Beauftragung dar. Anschließend liegt es dann an Ihnen, ob Sie uns weiter mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen

● Angebot der kostenlosen telefonischen Erstberatung.

● Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten.

● Im gesamten Bundesgebiet tätig.

● Profitieren Sie von unserer weitreichenden Erfahrung aus unzähligen Abmahnfällen.

● Schnelle und kompetente Kommunikation per Telefon.

● Ein Termin in unserer Kanzlei ist nicht notwendig.

Für weitere Informationen zum Thema Filesharing besuchen Sie gerne unsere Website.

Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unsere weitreichende Erfahrung insbesondere im Umgang mit Abmahnfällen. 

Ihre Kanzlei Brehm


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