Abo auf Probenheld.de + Seitensprung.tv u. a. statt Gratis-Proben – Mahnung von Euro Collect

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Probenheld: Statt gratis Proben gibt es teure Aboveträge (z. B. für SlimSticks, Potenzmittel, seitensprung.tv) Inkasso durch Euro Collect

Probenheld.de bietet (vermeintlich) gratis Produktproben an. Um in den Genuss von diesen kostenlosen Produkten zu kommen, muss man sich allerdings als Produkttester auf der Homepage zunächst registrieren. Was allerdings Viele nicht ahnen – hier lauern Abos!

Welche Masche steckt dahinter?

Einmal registriert, kann man sich diverse (vermeintlich) kostenlose Proben aussuchen. Doch versteckt sich hinter vielen Gratisproben nach Ablauf einer gewissen kostenlosen Testphase ein mehrmonatiges Abo. 

So geschehen beispielsweise in dem Fall „SlimSticks“. Lediglich für die ersten 14 Tage war der Bezug kostenlos, danach bezieht der Tester die Slimsticks im 90 Tage Programm für 49,90 Euro pro Monat. Hinzukommt eine Logistikpauschale i.H.v. 160,- Euro!

In anderen uns vorliegenden Fällen erhielten Tester nach Nutzung der Seite probenheld.de Rechnungen für ein Jahres-Abo des Dating-Portals „seitensprung.tv“, welches Sie nie bewusst abgeschlossen haben. Derartige Rechnungen können sich über 1.000,- Euro belaufen.

Betroffene berichten uns, dass ihnen teilweise gar nicht bewusst gewesen sei, überhaupt eine Probe bestellt zu haben, sondern lediglich den „Weiter“ Button gedrückt hätten ohne eine Probe konkret auszuwählen. Zudem fehle bei der Registrierung/Bestellvorgang der Hinweis auf die AGB, worin man die Kostenpflichtigkeit des Angebots evtl. hätte sehen können.

Zahlt man die Rechnungen nicht fristgerecht, droht die Durchsetzung mit Hilfe eines Inkassounternehmens, zumeist durch Euro Collect. Dies ist dann mit weiteren Kosten verbunden.

Was sollten Betroffene tun?

Zahlen Sie keinesfalls die Rechnung ungeprüft!

Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen spezialisierten Rechtsanwalt! 

Es bestehen gute Verteidigungschancen, es ist allerdings ein rechtlich durchdachtes Vorgehen notwendig.

So ist beispielsweise zunächst zu prüfen, ob es überhaupt zu einem wirksamen Vertrag gekommen ist, was in vielen Fällen äußerst zweifelhaft ist.

Wir prüfen, wie Sie sich schnellstmöglich von einem solchen (vermeintlichen) Vertrag lösen können und nehmen alle erforderlichen Schritte für Sie vor. 

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles vor. 

Wir konnten schon viele Betroffene erfolgreich gegen ungewollte Abos verteidigen.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Stand: Sep´19



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema