Abschaffung der Störerhaftung

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Die Koalition hat sich nach einem Bericht des „Handelsblatts“ auf eine Änderung des sog. WLAN-Gesetzes geeinigt. Danach soll eine zusätzliche Klarstellung in das Gesetz eingefügt werden und der Weg für mehr kabelloses Internet geebnet werden. Die Gesetzesnovelle könnte noch vor Ende der Legislaturperiode beschlossen werden. 

Die derzeitige Praxis, auch die Betreiber eines Internetanschlusses unter Umständen für die Rechtsverletzungen der Nutzer von deren Internetanschluss haften zu lassen, dürfte damit ein Ende nehmen. 

Vonseiten der Rechteinhaber und der Strafverfolgungsorgane wird an der Änderung massive Kritik geübt. Dies wurde im Rahmen einer Anhörung von Sachverständigen zur geplanten Gesetzesänderung vor dem Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie am 26.06.2017 deutlich. 

Vom Bundesverband der Musikindustrie hieß es die vorgesehenen Regelungen seien „kaum vertretbar, da sie zu erheblichen gesellschaftlichen und rechtlichen Kollisionen sowie zu wirtschaftlichen Schäden führen“. Man beklage die so geschaffene Lücke, da man nun niemanden habe, an den man sich mit Forderungen wenden könne. 

Auch seitens der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurde Kritik geübt, da man nun eine Möglichkeit zur vollständigen Anonymisierung von Nutzern schaffen würde. Diese seien dann in der Lage u. a. über das Internet unerkannt mittels sogenannten Wifi-Callings zu telefonieren.

Der Zielsetzung, für Gäste in Hotels und Cafés einen freien Zugang zum Internet bereitzustellen, ist man nun jedoch endgültig nah gekommen. 

Gern berät unsere Kanzlei bei Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts auch nach Novellierung des Gesetzes; die Frage, wie Altfälle behandelt werden, dürfte spannend bleiben.

http://www.mv-recht.de/artikel/411/koalition-einigt-sich-offenbar-weg-frei-zur-abschaffung-der-stoererhaftung


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