Abstinenznachweise als Teil der Verteidigungsstrategie

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Bei allen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Besitzes, Anbaus oder des Handels mit Betäubungsmitteln muss bereits im ersten Gespräch mit dem Strafverteidiger erörtert werden, ob eine Teilnahme an einem sogenannten Drogenkontrollprogramm zum Nachweis der Drogenabstinenz sinnvoll ist.

In vielen Verfahren steht leider der tatsächliche Sachverhalt aufgrund der Beweislage nahezu fest; somit konzentriert sich dann die Verteidigung auf das Ziel einer Einstellung oder einer möglichst milden Strafe. Hierzu zeigt sich immer wieder, dass die Teilnahme an Drogenkontrollprogrammen bereits im Ermittlungsverfahren viele Vorteile hat: So kann die Drogenabstinenz schon frühzeitig über einige Monate nachgewiesen und der Justiz hiermit gezeigt werden, dass man gewillt ist, aus dem Vorfall zu lernen. Zwar ist der Konsum von Betäubungsmitteln nicht strafbar, sondern nur der Besitz. Jedoch bedingt meistens der Konsum auch den Besitz. Die Einstellung des Konsums sowie dessen Nachweis macht einen sehr guten Eindruck auf die Justiz und wird als Nachtatverhalten berücksichtigt.

In vielen Fällen führt nur die nachgewiesene Abstinenz dazu, dass die Staatsanwaltschaft einer Einstellung zustimmt. In jedem Fall reduziert die nachgewiesene Abstinenz meistens die Höhe der Strafe, sofern keine Einstellung erfolgt. Somit ist die Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm auch finanziell durchaus lohnend. 

Im Übrigen nützt die Teilnahme an einem Drogenkontrollprogramm auch bei späteren, möglichen Führerscheinproblemen. Die nachgewiesene Abstinenz kann also doppelt, und zwar für das Straf- sowie für Führerscheinverfahren verwendet werden.

Das Wichtigste im Zusammenhang mit Drogenkontrollprogrammen ist die frühzeitige Anmeldung und Teilnahme hieran. Somit sollte nach Beratung durch den Strafverteidiger bereits kurz nach dem Vorfall die Teilnahme an dem Programm begonnen werden. Es wäre falsch, mit der Teilnahme bis zu einem Beschuldigtenschreiben der Polizei oder gar einer Anklageschrift zu warten. 

Ulli H. Boldt

Rechtsanwalt


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