Acario UG – Rechtsanwalt S. - Nichtbeachtung Verpackungsgesetz

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Schon wieder liegt uns eine Abmahnung/Berechtigungsanfrage (Schreiben vom 29.03.2021) der Acario UG aus Stahnsdorf zur Bearbeitung vor. Vertreten wird die Acario UG durch den Abmahnanwalt S. aus Berlin.  

Gibt man bei google den Namen Acario UG ein findet ausschließlich Treffer zu den Abmahnungen die die Acario UG ausspricht.

Nach eigenen Angaben betreibt die Acario UG einen Onlineshop über den insbesondere Tierzubehör wie Hunde- und Katzenspielzeug, Hundebetten, Kratzbäume und vieles mehr angeboten wird.

Betroffen von den Schreiben des Rechtsanwalt S. ist ein Ebay Händler, der vergbleichbare Produkte anbietet. Daher bestehe ein konkretes Wettbewerbsverhältnis.

Beanstandet wird einen fehlende Registrierung im Verpackungsregister (LUCID). Dies soll einen Verstoß gegen § 9 Abs. 4 Verpackungsgesetz darstellen.

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Verpackungsverordnung abgelöst.

Das VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind betroffen. Es gilt das Prinzip der erweiterten Produktverantwortung. Somit ist jeder, der gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, dafür verantwortlich, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen.

In dem Schreiben des Rechtsanwalt S. wird dem Betroffenen Gelegenheit gegeben - falls noch nicht geschehen, - die Registrierung bei der LUCID nachzuholen oder aber ihr, falls eine solche bereits erfolgt sei, die Registrierungsnummer mitzuteilen

Für den Fall der Nichtregistrierung fordert die Acario UG zur Erstattung der Ihr entstandenen Kosten auf, die von ihr bei Ansatz eines Gegenstandswertes iHv. 2.000,- EUR iHv. 280,60 EUR inkl. Umsatzsteuer beziffert werden. Dieser Anspruch soll sich aus § 13 Abs. 3 UWG ergeben.

Wir haben große Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer solchen Abmahnung.


Sollten Sie von einer Abmahnung der Acario UG betroffen sein, empfehlen wir, ruhig zu bleiben und keine vorschnellen Schritte zu unternehmen. 

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tatz zur Seite!


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