Achtung bei Bausparvorausdarlehen- insbesondere dem Zinszahlungsdarlehen der Ostdeutschen Landesbausparkasse AG

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Einleitung 

Immer noch werden Bausparverträge von den Bausparkassen als solides Produkt beworben, mit dem sich der Kunde mit zinsgünstigen Konditionen den Traum von seinem Eigenheim später erfüllen kann.  

Zweck des Bausparvertrages 

Sinn und Zweck des Bausparen ist es, durch die Beteiligung an der Bauspargemeinschaft sich später einen zinsgünstigen Baukredit zu sichern . 

Deshalb zahlt man in der 1. Phase des Bausparvertrages ( Ansparphase) in die gemeinsame Kasse der Bausparer ein, bis man ca. 30-50  % der später benötigten Bausparsumme erreicht hat. Nach Erreichen der Zuteilungsreife erhält man dann den Bausparvertrag ausbezahlt. Die ausbezahlte Bausparsumme besteht dann aus dem angesparten Eigenanteil und dem eigentlichen Bauspardarlehen. Der Vorteil des Bausparens liegt im Wesentlichen darin, sich durch die Beteiligung an der Bauspargemeinschaft später ein günstiges Bauspardarlehen zu sichern, dessen Zinskonditionen unter den  marktüblichen Zinsen liegen .

In Zeiten des Niedrigzinses lagen jedoch in der Vergangenheit die Zinsen dieser Bauspardarlehen oft nicht niedriger als die marktüblichen Baufinanzierungen  der Banken. Dagegen mußten die Bausparkunden bei Abschluß des Bausparvertrages in der Regel eine Abschlußgebühr von 1-1,6 % der Bausparsumme bezahlen. Außerdem  erhielten sie auf Ihre eingezahlten Bausparraten nur eine geringe Verzinsung ihres Guthabens. Die Kunden starteten also mit einem negativen Anfangskapital und geringer Guthabenverzinsung, welche später auch nicht mehr durch den nierigeren Zins des Bauspardarlehens aufgefangen werden konnte.

Falschberatung durch Finanzberater und Bausparkassen 

Bereits an dieser Stelle taucht die Frage auf, ob nicht ein normales Forwarddarlehen, mit dem man sich für Zukunft ein zinsgünstiges Darlehen sichern kann, nicht ebenso den Zweck  des Bausparers erfüllen kann, ohne die hohen Abschlusskosten für einen Bausparvertrag zu bezahlen.  Hier hatten die Berater des Bausparkunden oft eher die eigene Abschlussprovision als eine günstige Finanzierung für Ihren Kunden im Sinn. 

Vorausdarlehen bei Bausparverträgen 

Oft benötigt der Kunde das Darlehen sofort und kann nicht Jahre warten, bis er die Zuteilung des Bausparvertrages erhält. In diesen Fällen schließt er neben dem Bausparvertrag ein Darlehen ab, welches er sofort ausgezahlt erhält. Sobald dann der Bausparvertrag zuteilungsreif wird , wird  dieses Vorausdarlehen mit der zugeteilten Bausparsumme abgelöst und getilgt. Oft ist der Abschluß solcher Vorauszahlungsdarlehen noch nachteiliger für den Kunden. Während er nämlich für seine eignen eingezahlten Sparbeiträge über Jahre nur einen kümmerlichen Zins erhält ( von beispielsweise 0,15-0,25 % ) muß er gleichzeitig die sehr viel höheren Zinsen des Vorausdarlehens bedienen. In diesen Fällen ist oft ein normales Annuitätendarlehen viel kostengünstiger, und die Frage liegt auf der Hand, ob der Kunde nicht gegen seine Finanzberater Schadensersatz wegen Fehlberatung nach §§ 280 I, 241 , 311  II BGB verlangen kann. Oft wird der Kunde auch nicht auf die erheblichen Probleme hingewiesen, die dadurch entstehen können, daß sich der Zeitpunkt der Zuteilung des Bauspardarlehens verzögert, während das Vorausdarlehen schon abgelöst werden muss usw. 

Zinszahlungsdarlehen der Ostdeutschen Landesbausparkasse AG – Zinsen für ein Darlehen, was man nicht bekommt 

Die Ostdeutsche Landesbausparkasse bietet als Vorausdarlehen ihren Kunden sogenannte Zinszahlungsdarlehen kombiniert mit einem Bausparvertrag an . Die Besonderheit dieses Zinszahlungsdarlehen liegt darin, daß Ihre Kunden dieses Darlehen nie zu sehen bekommen. Statt, daß die Auszahlung an den Bausparer sofort erfolgt, wird dieses zur Ablösung eines „Auffüllkredites“ verwandt , den die Bausparkasse im Rahmen eines Insichgeschäftes mit der Nord LB für den Kunden abschließt. Dem Kunde, der die komplizierte Vertragskonstruktion aus mehreren hintereinandergeschalteten Kreditverträgen nicht  versteht, werden die Zinsen auf dieses Darlehen gestundet, so daß ihm nicht einmal auffällt, daß er das Darlehen gar nicht  erhält . Erst bei Kündigung des Bausparvertrages, wundert er sich wenn die Bausparkasse plötzlich die Zinsen von mehreren Jahren für einen Kredit abrechnet , den er niemals erhalten hat oder später eine Verrechnung mit dem zugeteilten Bauspardarlehen vornimmt.  

Schadensersatzansprüche des Kunden

Hier kann der Kunde gegen die Bausparkasse wegen Falschberatung nach §§ 280 I, 241, § 311 II vorgehen und Schadensersatz fordern oder den Widerruf des Zinszahlungsdarlehens und des Auffüllkreditvertrages erklären, weil eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung für diese Darlehen fehlte . 

Foto(s): pexels-maitree-rimthong-1602726

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