Achtung bei der Anschaffung von E-Scootern – klein und modern aber regelungsbedürftig!

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Nützlich und „hipp“ sind sie und überall sieht man sie schon: E-Scooter. 

Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge -Verordnung am 15.06.2019 wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, wie z. B. ein E-Scooter, am Straßenverkehr teilnehmen können.

Es gibt aber einige gesetzliche Regeln, die dabei zu beachten sind, so z. B. folgende:

  • E-Scooter dürfen nicht auf reinen Gehwegen fahren, sie müssen Radwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege benutzen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Erforderlichenfalls muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Steht ein Radweg nicht zur Verfügung, müssen sie auf der Straße möglichst weit rechts fahren.
  • Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs sind Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
  • Ein gesonderter Führerschein ist nicht erforderlich.
  • Die Personenbeförderung sowie der Anhängerbetrieb sind für Elektrokleinstfahrzeuge nicht erlaubt.
  • Es gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. Wer also z. B. mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit aufweist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann einen Bußgeldbescheid erhalten. Die Folgen sind in der Regel 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Fahreignungsregister. Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist oder ab 0,3 Promille, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Nicht zuletzt gilt:

Die modernen kleinen Fahrzeuge benötigen eine Versicherung und zwar nicht irgendeine.

  • Ein Elektrokleinstfahrzeug benötigt eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und eine gültige Versicherungsplakette nach § 29a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Ohne eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung drohen ebenfalls Strafen: Wer ein versicherungspflichtiges Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, begeht eine Straftat, §6 Pflichtversicherungsgesetz.

Schäden, die durch den Betrieb eines E-Scooters entstehen, sind zudem durch die private Haftpflichtversicherung nicht abdeckt. Im Falle eines Unfalls mit Sach- oder Personenschaden kann man daher schnell mit Ansprüchen konfrontiert sein, die kaum oder gar nicht zu stemmen sind.

Wir raten also dazu, die Anschaffung eines E-Scooters sorgfältig vorzubereiten, sich im Vorfeld mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut zu machen und sich rechtzeitig um den erforderlichen Versicherungsschutz zu kümmern. Dann kann es, gerade in den warmen Monaten losgehen. Für den Fall, dass es trotzdem zu Schwierigkeiten kommt, z. B. durch einen Unfall, ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Janine Redmer-Rupp als Fachanwältin für Verkehrsrecht zur Seite.


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