Achtung bei online-handelsregister.eu: 749 € Kostenfalle bei Bestellung eines Handelsregisterauszug

  • 2 Minuten Lesezeit

Bereits in früheren Rechtstipps haben wir über die Abzocke mithilfe von digitalen Geweberegistern und Branchenbüchern berichtet. Nun sind wir durch einen Mandanten auf eine neue Falle für Geschäftskunden aufmerksam geworden.

Immer mal wieder benötigt man als Unternehmer einen Handelsregisterauszug, beispielsweise für die Vorlage bei einem Kreditinstitut oder einer Leasingfirma. Unter https://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/ erhält man einen kostenlosen Einblick über die letzten Handelsregistereinträge, häufig reicht dies jedoch nicht. In diesem Fall kann man kostenpflichtig online einen aktuellen Handelsregisterauszug erwerben.

Statt nur 4,90 € weitere 749 € versteckte Kosten bei www.online-handelsregister.eu

Es gibt hierfür natürlich seriöse Anbieter, wie www.online-handelsregister.de,  aber leider nicht nur. Auf der Seite www.online-handelsregister.eu wird mit dem günstigen Preis von 4,90 € für einen Handelsregisterauszug geworben. Dies wirkt auf den ersten Blick sehr attraktiv, kostet der Auszug bei online-handelsregister.de im Vergleich schließlich 23,80 €.  Doch leider hat die Sachen einen Haken, bzw. ein kleines Sternchen, welches viele Kunden überlesen (sollen?): In sehr kleiner hellgrauer Schrift ist unter dem fettgedruckten Gesamtpreis von 4,90 € zu lesen:

„*Freischaltung: Die Bestellung erfordert die zwingende und kostenpflichtige Freischaltung unseres Portales. Erst durch die kostenpflichtige Freischaltung ist der Kunde berechtigt, für die Laufzeit des Vertrages die Dienstleistungen zu den oben angegebenen Preisinformationen/Vorzugspreisen, in Anspruch zu nehmen. Die Höhe des einmaligen Entgelts zur Freischaltung beträgt einmalig 749,00 €.“

Unser Mandant erhielt vom Betreiber des Portals, der BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt) mit  Sitz in der Kurze Str. 31 in 20355 Hamburg, zunächst eine Rechnung über 4,90 € und auch den bestellten Handelsregisterauszug, sodass ihm nicht gleich auffiel, dass er in eine Falle getappt war. Erst als er dann eine Rechnung über 749 € bekommen hat, erkannte er, dass sein vermeintliches „Schnäppchen“ genau das Gegenteil war. Er versuchte den Vertrag zu widerrufen, doch dies wurde mit dem Hinweis darauf, dass er Unternehmer sei, nicht akzeptiert.

Sie fühlen sich auch getäuscht von www.online-handelsregister.eu?

Wir halten das Vorgehen der BrokerMedia UG für eine Täuschung der Kunden. Zwar wird durch das Sternchen und auch in den AGB auf www.online-handelsregister.eu auf die Freischaltgebühr hingewiesen, doch kaum ein potentieller Kunde wird dies tatsächlich lesen. Wir gehen davon aus, dass dies auch genauso einkalkuliert ist, da vermutlich kein Unternehmer die 749€ zahlen würde. Man müsste schon sehr viele Handelsregisterauszüge bestellen, damit sich dies rechnet…

Wie können wir Ihnen helfen?

Falls Sie selbst nicht mit den Betreiberfirmen in Kontakt treten können oder möchten, bzw. weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an uns. Bei einer Erstanfrage entstehen für Sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.

Eine gewerbliche Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten für einen solchen Fall in der Regel. Andernfalls nennen wir Ihnen unsere Kosten in unserem ersten kostenlosen Schreiben an Sie. Wir freuen uns über Ihre Anfrage, entweder hier auf anwalt.de oder über unsere Homepage:

https://kanzlei-hufschmid.de/unverbindliche-anfrage/

Mithilfe unserer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle. 

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Foto(s): Screenshot von online-handelsregister.eu - BrokerMedia UG (haftungsbeschränkt), Kurze Str. 31, 20355 Hamburg. Bearbeitet von Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

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