Änderungen 2012: Arbeitsrecht mit Auslandsbezug

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Die Silvesterparty ist erst ein paar Tage her und das neue Jahr noch gar nicht so alt.
Darum ist es höchste Zeit zu schauen, was sich 2012 alles im Arbeitsrecht tun wird.
Im zweiten Artikel aus der Reihe "Arbeitsrecht 2012" soll es um ausländische Arbeitnehmer gehen.

Innerhalb der EU soll die sogenannte "Arbeitnehmerfreizügigkeit" gelten. Sie ist eine Grundfreiheit der Europäischen Gemeinschaft.
Jeder Unionsbürger soll hiernach in jedem Mitgliedstaat der EU unter den gleichen Voraussetzungen eine Beschäftigung aufnehmen und ausüben können, wie ein Angehöriger dieses Staates.

Bis zum April 2005 durften jedoch beispielsweise Bürger der Staaten Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Slowakei, Ungarn und der Tschechischen Republik nur in Deutschland arbeiten, wenn sie eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit hatten.
Seit Mai 2005 dürfen diese EU- Bürger auch ohne Arbeitserlaubnis für deutsche Unternehmen arbeiten.

Die Arbeitsgenehmigungspflicht für Personen aus Rumänien und Bulgarien ist nun zum 1. Januar 2012 gefallen. Nun können Fachkräfte mit Hochschulabschluss, Auszubildende und Saisonkräfte ohne Erlaubnis in Deutschland arbeiten.

Mehr Infos: www.DieOnlineKanzlei.de

Rechtsanwalt Borth


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