Agrofinanz: Investment in Palmöl mit erheblichen Risiken

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Das Unternehmen Agrofinanz GmbH aus Kleve bietet Anlegern die Möglichkeit, in Palmölplantagen zu investieren. Dafür wird ein so genannter „Kauf-, Miet- und Rückkaufvertrag“ abgeschlossen. Die Verzinsung soll 9 % betragen.

Im Prinzip kauft man Teile einer Palmölplantage als Anleger an und vermietet diese an die Gesellschaft zurück. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit werden die Palmen von der Agrofinanz GmbH zu einem festgelegten Kaufpreis zurückgekauft.

Dieses Investment weist aufgrund des Auslandsbezugs und der fremden Rechtsordnung erhebliche Risiken auf: Die Plantagen befinden sich in Ecuador. Die Anleger erwerben jedoch nur Baumbestände und nicht den Grund und Boden. Ein solcher Eigentumserwerb wäre beispielsweise nach deutschem Recht nicht denkbar.

Ob man den Kaufpreis am Ende der Laufzeit zurückerhält, ist leider nicht garantiert. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass es die Agrofinanz GmbH bei Beendigung des Vertrages noch gibt und diese auch zahlungsfähig ist.

Mittlerweile hat sich diese Situation durch zwei Ereignisse entscheidend geändert:

Anordnung der BaFin

Die BaFin hat das Geschäft der Agrofinanz GmbH durch eine entsprechende Einstellungs- und Abwicklungsanordnung untersagt. Die BaFin hat das Geschäft der Agrofinanz GmbH als Einlagengeschäft eingestuft, für das eine Erlaubnis notwendig ist.

Daher muss die Agrofinanz GmbH die eingesammelten Gelder an die Anleger zurückzahlen.

Vorläufiges Insolvenzverfahren

Kurze Zeit später wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht Kleve fasste diesen Beschluss vom 04.01.2016. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind die Rückzahlungsansprüche der Anleger akut gefährdet.

Ob hier verwertbare Vermögenswerte vorliegen, ist ebenfalls fraglich.

Weiteres Vorgehen

Was der einzelne Anleger jetzt tun sollte, hängt stark von seiner persönlichen Situation ab. In jedem Fall sollte die Möglichkeit genutzt werden, die bestehenden Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden.

Es können allerdings auch Ansprüche wegen Falschberatung bestehen, deren Verfolgung mehr lohnt als die Quote aus dem Insolvenzverfahren.

Solche Schadensersatzansprüche können sich auch aus Prospekthaftung ergeben: Der Verkaufsprospekt stellt die rechtlichen Risiken (Auslandsbezug, fremde Rechtsordnung) aus meiner Sicht nicht richtig dar.

Vorteil von Prospekthaftungsansprüchen ist, dass diese in der Regel leichter zu beweisen sind. Liegt ein Prospektfehler vor, so wird grundsätzlich von der Rechtsprechung vermutet, dass die darauf basierende Beratung fehlerhaft war.

Wollen Sie eine kurze Prüfung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten, so bietet sich eine Erstberatung an.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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