Air-Berlin-Insolvenz: Anleger fürchten Totalverlust

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Air Berlin ist ein börsennotiertes Unternehmen – droht Anlegern in Anleihen oder Aktien der Air Berlin jetzt Totalverlust? Man stellt sich Fragen nach Ansprüchen auf Zinszahlungen und Rückzahlungen.

Es ist mittlerweile bekannt, dass die Fluglinie Air Berlin einen Insolvenzantrag gestellt hat. Hierüber haben die Medien hinreichend und auch ausführlich berichtet. Ebenso wurde auch über die Gründe der Insolvenz und eine mögliche Rettung der Airline sowie über ihren Verkauf in Teilen heftig spekuliert.

Rechte der Anleger: Aktien und Anleihen

Unklar und oft unterbelichtet bleiben die Rechte von Anlegerinnen und Anlegern, die in Aktien oder auch Anleihen der insolventen Airline investiert haben. Es handelt sich nämlich, und auch das sollte beachtet werden, um ein börsennotiertes Unternehmen, welches Aktien ausgegeben und Unternehmensanleihen mit relativ hohen Zinsversprechen ausgegeben hat.

Anleger in Anleihen der Air Berlin fragen sich daher, wie es mit ihren Ansprüchen auf Zinszahlungen und Rückzahlung der Anleihe nun weitergeht.

Werte der Anleihen und Aktien stürzen

Nach dem Insolvenzantrag stürzten auch die Werte der Anleihen der Air Berlin neben dem Wert der Air-Berlin-Aktie an der Börse erheblich ab. Die Air-Berlin-Aktie hat momentan noch einen Restwert in Höhe von 0,40 Euro.

Innerhalb der letzten Tage fiel der Wert der Anleihe die im April 2018 ausläuft (8,250 % bis 19.04.2018; WKN: AB100B / ISIN: DE000AB100B4) von ca. 92,00 Euro auf gegenwärtig 11,60 Euro.

Es existieren noch weitere Anleihen (AB100L mit Zinsen von 6.750 % bis 09.05.2019 und AB100N mit Zinsen von 5.625 % bis 09.05.2019), bei denen ein ähnlicher Verlust verzeichnet wurde. Beide Anleihen liegen nunmehr bei etwa 10,60 Euro.

Möglichkeiten für Anleger: Sonderkündigungsrecht sinnvoll?

Von besonderem Interesse für Anleger ist, dass nach dem Wertpapierprospekt (zu AB100B) ein Sonderkündigungsrecht unter verschiedenen Umständen bestehen kann. Dazu gehört nach § 9 Abs. 1 lit. d) des Prospektes die Androhung der Zahlungsunfähigkeit oder die Einstellung von Zahlungen. Eine Sonderkündigung ist auch möglich, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird (lit. e).

Ob eine Kündigung der Anleihe sinnvoll und hilfreich ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Die Anleihe unterliegt keinem Nachrang und dürfte somit auch im Insolvenzfall nicht unbedingt zu einem Totalverlust führen.

Wichtig wird aber für die Anleger in Anleihen der Air Berlin sein, ob diese saniert werden kann oder zerschlagen werden muss.



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