Air Berlin: Insolvenz in Eigenverwaltung – den Anleihegläubigern droht Ungemach

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Die Air Berlin PLC hat nach Medieninformationen am gestrigen Tag die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beantragt. Nach Medienangaben musste die Gesellschaft den Insolvenzantrag stellen, da die positive Fortführungsprognose nicht länger Bestand hatte, nachdem der Großaktionär Etihad Airways erklärt hatte, Air Berlin nicht länger finanziell unterstützen zu wollen. „Damit ist es amtlich. Zwar fliegt Air Berlin noch, die Frage ist aber, wie lange“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Für die Anleihegläubiger ist dies ein herber Schlag, denn als Besitzer unbesicherter Anleihen droht ihnen möglicherwiese der Totalverlust. Im 1. Quartal 2017 waren die Umsätze bei Air Berlin erneut rückläufig. Die Passagierzahlen schrumpften. Das negative Konzernergebnis dehnte sich im Vergleich zum Vorjahr um über EUR 100 Millionen aus. Noch im Februar 2017 hatte Air Berlin den Anleihegläubigern der Wandelanleihe (DE000A1HGM38) ein Umtauschangebot in eine höherverzinste Wandelanleihe mit einer Laufzeit bis 2019 über EUR 125 Millionen unterbreitet. Im April übten Anleihegläubiger der Wandelanleihe (DE000A0NQ9H6) ihre Put-Option aus. Die Summe der lang- und kurzfristigen Finanzschulden belief sich zum 31.03.2017 auf EUR 1,365 Milliarden. Die Summe der lang- und kurzfristigen Verpflichtungen stieg auf EUR 3,172 Milliarden, während die Nettoverschuldung zum 31.03.2017 EUR 1,123 Milliarden betrug.

Air Berlin hat sich in erheblichem Umfang über den Kapitalmarkt finanziert und in den letzten Jahren jeweils Anleihen in bis zu dreistelliger Millionenhöhe begeben. Im Jahr 2011 wurde die EUR-150-Millionenanleihe (DE000AB100B4) später aufgestockt und um EUR 75 Millionen mit einer Laufzeit bis zum 19.04.2018 begeben. Im Jahr 2014 kam die CHF/EUR-Anleihe über EUR 252 Millionen (XS105179786/XS1423779187) mit einer Laufzeit bis zum 09.05.2019 hinzu. Dazu laufen noch zwei Bonds mit Laufzeiten bis 2020/2021 über insgesamt 231,4 Mio. USD. Daneben existieren noch diverse Wandelanleihen über EUR 305,7 Millionen mit unterschiedlichen Laufzeiten.

„Da die Aufteilung des Kuchens nach Medieninformationen bereits im Gange ist, müssen Anleihegläubiger, wenn sie ihren Verlust nicht einfach hinnehmen wollen, nun selbst tätig werden“, weiß Rechtsanwalt Nieding, welcher die Interessen von Anleihegläubigern bereits in etlichen, ähnlich gelagerten Fällen mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro vertritt.

„Anleihegläubiger müssen ihre Rechte im Insolvenzverfahren wahrnehmen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden und ihre gemeinschaftlichen Rechte im Insolvenzverfahren ausüben, sollten aber vor allem auch die individuellen rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Prospektverantwortliche und Dritte nicht außer Acht lassen“, sagt Nieding.

„Insbesondere bei den zuletzt emittierten Anleihen und Umtauschangeboten stellt sich die Frage, ob die Unternehmenssituation in den Prospektunterlagen zutreffend und umfassend dargestellt wurde und auch, ob über die Risiken im Zusammenhang mit einem möglichen Entzug der finanziellen Unterstützung von Aktionärsseite hinreichend aufgeklärt wurde“, so Nieding weiter.

„Oft verkennen die Investoren, dass in einer Insolvenzsituation die Geltendmachung von persönlichen Schadenersatzansprüchen, losgelöst von der Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren, der einzige Weg ist, um eine Schadenskompensation überhaupt zu erlangen. Diese Chance sollten Investoren nicht leichtfertig vergeben“, ergänzt Nieding weiter.

Im Fall Air Berlin bietet die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth sämtlichen betroffenen Anlegern eine Vertretung ihrer Interessen auf den anstehenden Gläubigerversammlungen an und darüber hinaus die Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche gegen Dritte. Betroffene Anleihegläubiger können sich per E-Mail an die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth wenden.


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