Air Berlin: Vorl. Gläubigerausschuss bestimmt die „Verwertung“ mit: Anleihegläubiger nicht vertreten

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Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat einen 5-köpfigen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt, welcher über die Verwertung der Insolvenzmasse mitentscheidet – allerdings ist die große Gläubigergruppe der Anleihegläubiger dort nicht vertreten und das, obwohl die Fluggesellschaft fast 1 Milliarde Euro von Investoren am Kapitalmarkt eingesammelt hat. „Bei der Besetzung des 5-köpfigen Ausschusses hat das Insolvenzgericht nicht ausreichend die Gläubigerstruktur beachtet“, kritisiert Klaus Nieding, Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft.

Das Gesetz sieht in § 67 Absatz 2 Insolvenzordnung vor, dass im vorläufigen Gläubigerausschuss die absonderungsberechtigten Gläubiger, die Insolvenzgläubiger mit den höchsten Forderungen und die Kleingläubiger vertreten sein sollen, wie auch ein Vertreter der Arbeitnehmer. Nach Medieninformationen gehören dem vorläufigen Gläubigerausschuss nun neben einem Vertreter der Bundesagentur für Arbeit ein Vertreter von Air Berlin, ein Vertreter der Commerzbank, ein Vertreter der Lufthansa-Tochter Eurowings und ein im Insolvenzrecht tätiger Rechtsanwalt aus Berlin als Vertreter der Leasinggeber der Flugzeuge an.

„Die Besetzung zeigt sehr deutlich, dass der vorläufige Gläubigerausschuss nicht die Gläubigerstruktur im Verfahren widerspiegelt, obwohl dieses Gremium stellvertretend für alle Gläubiger mitentscheidet und hier zeitnah richtungsweisende Entscheidungen zu erwarten sind. Selbstverständlich müssen die Anleihegläubiger als eine der größten Gläubigergruppen auch im Gläubigerausschuss vertreten sein“, erklärt Nieding weiter.

„Selbst wenn alle vorgenannten Vertreter als notwendige Mitglieder des Gläubigerausschusses angesehen werden, hätte nichts dagegengesprochen, den Gläubigerausschuss beispielsweise auf 7 Mitglieder zu erhöhen. In größeren Insolvenzverfahren ist ein 7- oder 9-köpfiger Gläubigerausschuss keinesfalls ungewöhnlich, insbesondere, wenn es um derart weitreichende Entscheidungen für die Gläubigerschaft geht“, ergänzt ein Anwalt der Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth.

„Das Insolvenzgericht sollte daher noch einmal intensiv prüfen, ob nicht eine Ausweitung der Anzahl der Mitglieder im vorläufigen Gläubigerausschuss geboten ist, um die Gläubigerstruktur im Insolvenzverfahren in diesem Gremium adäquat abzubilden und nicht eine wesentliche Gläubigergruppe auszuschließen. Auch wenn die Gläubigergruppe der Anleihegläubiger aus vielen einzelnen Investoren besteht und ein gewählter Vertreter nicht existiert, so ist in einem solchen Fall doch aus Gründen der Gleichbehandlung dann ein unabhängiger und neutraler Vertreter für die Anleihegläubigerschaft einzusetzen, bis diese die Möglichkeit hatten, einen Vertreter zu wählen“, sagt Klaus Nieding weiter.

Nieding, der bereits gegenüber dem Insolvenzgericht seine Bereitschaft signalisiert hat, stellvertretend für die Anleihegläubiger die Interessen im vorläufigen Gläubigerausschuss vertreten zu wollen, verfügt über viel Erfahrung auf diesem Gebiet. Erst vor gut 2,5 Jahren hatte Nieding im Insolvenzverfahren der Prokon Regenerative Energien GmbH stellvertretend die Interessen für eine Vielzahl von Genussrechtsgläubigern im Gläubigerausschuss vertreten.

Dass nun eine der größten, wenn nicht die größte Fremdkapitalgebergruppe nicht mit am Tisch sitzt, sieht Nieding sehr kritisch. Immerhin stehen in den nächsten Wochen weichenstellende Entscheidungen bei Air Berlin an, die möglicherweise irreversibel sind.

Im Fall Air Berlin bietet die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth sämtlichen betroffenen Anlegern eine Vertretung ihrer Interessen auf den anstehenden Gläubigerversammlungen an und darüber hinaus die Prüfung möglicher Schadenersatzansprüche gegen Dritte. Betroffene Anleihegläubiger können sich per E-Mail an die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding+Barth wenden.



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