Aktuell: Zahlungsaufforderungen von DW Deutscher Inkasso-Dienst für Fuchs-Lotterie

  • 1 Minuten Lesezeit

Aktuell erhalten Mandanten bundesweit per Post oder per WhatsApp außergerichtliche Mahnungen von „DW Deutscher Inkasso-Dienst GmbH, Geschäftsführer Rechtsanwalt Daniel Weber AG.“

Ihnen wird mitgeteilt, dass Sie einem Gewinnspielunternehmen namens „Fuchs-Lotterie GmbH“ €1.630,00 schulden. Es wird mit einem Schufa-Eintrag sowie eine Zwangsvollstreckung und damit verbunden der Kontopfändung gedroht. Schließlich wird Ihnen „angeboten,“ sich für eine „außergerichtliche Lösung“ zu melden.

Das Inkassounternehmen ist unter der angegebenen Adresse zunächst nicht bekannt. Auch wirft das Schreiben des Unternehmens erhebliche Fragen auf.

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir derzeit dringend,

  1. keinen Kontakt mit „DW Deutscher Inkasso-Dienst“ aufzunehmen, weder per Telefon noch WhatsApp oder anderen Mitteln,
  2. keine Vereinbarungen mit „DW Deutscher Inkasso-Dienst“ zu treffen,
  3. keine Zahlungen zu leisten.

Grundsätzlich gilt immer, dass Sie sich gegen unberechtigte Forderungen wehren und diesen widersprechen sollten! Ein Widerspruch verhindert einen Negativeintrag in das SCHUFA-Register („SCHUFA-Eintrag“), der immerhin möglich ist, auch wenn er sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellen sollte.

Haben Sie ein Schreiben mit einer Mahnung zu einer Forderung von Fuchs-Lotterie GmbH von DW Deutscher Inkasso-Dienst aus Stemwede erhalten? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Die Kanzlei Zimmermann ist spezialisiert im Forderungseinzug und berät entsprechend auch bei der Abwehr von Forderungen und Betrugsfällen.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Boris Zimmermann

Beiträge zum Thema