Aktuelle Abmahnung der LEGO JURIS A/S; LEGO A/S / LEGO GmbH wegen der Verwendung von geschützten Markenzeichen

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Aktuell liegt uns erneut ein markenrechtliches Abmahnschreiben der LEGO JURIS A/S, der LEGO A/S sowie der LEGO GmbH vom 18.04.2023 vor.


Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist der markenrechtliche Vorwurf hinsichtlich verschiedener von den Rechteinhabern geschützter Marken. Hierzu zählt unter anderem das berühmte LEGO Logo sowie in dem uns vorliegenden Abmahnschreiben auch die LEGO Minifiguren in ihren verschiedenen Ausführungen.


Es wird zunächst auf die LEGO Minifigur Bezug genommen, die ausweislich des Abmahnschreibens im Jahre 1978 von einem Mitarbeiter der LEGO Gruppe geschaffen und insgesamt mehr als acht Milliarden Mal verkauft wurde. Die Form und Gestaltung der LEGO Minifigur ist im Wege einer Drei-D-Marke durch die benannten Eintragungen EU50450 und EU50518 geschützt.


Bezug genommen wird auch auf die sogenannten LEGO Friends Figuren, die ebenfalls geschützt sind. Hierbei verweist der Rechteinhaber im Rahmen des Abmahnschreibens auf das international eingetragene Geschmacksmuster unter Nennung einer Sammeleintragung, hinsichtlich derer insgesamt 20 Muster registriert sind.


Auch wird Bezug genommen auf die sogenannte LEGO Mikrofigur, die ebenfalls als eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster unter der Eintragungsnummer EM 001036289-0001 Schutz genießt.


Auch wird auf die LEGO Spielzeugverpackungen verwiesen, die ausweislich der Auffassung der Rechteinhaberin ebenfalls wettbewerblichen Schutz genießt. Insoweit berufen sich die Rechtsanwälte und der Rechteinhaber auf den sogenannten wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz der ausweislich des Abmahnschreibens bereits durch mehrere Gerichte bestätigt worden ist.


Gerügt wird das Angebot von Nachahmungen der LEGO Minifigur, welche Bestandteil von Spielzeugsets sind, die unsere Mandantschaft auf dem Markt angeboten habe. Hierbei handelt es sich um solche Spielzeugsets, die von anderen Herstellern auf den Markt gebracht worden sind und die über Nachahmungen der LEGO Minifigur verfügen sollen.


Insofern erfolgt eine genaue Darstellung der verschiedenen Spielzeugverpackungen verschiedener Spielzeughersteller, und zwar mit einer konkreten Gegenüberstellung der darin befindlichen Spielfiguren mit den Originalspielfiguren der Marke LEGO.


Neben dem Vorwurf der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten an den Spielzeugfiguren wird auch Bezug genommen auf eine konkrete Produktverpackung, die sich an der Original LEGO Spielzeugverpackung mit dem berühmten Disney Schloss anlehnen soll. Gleiches gilt im Hinblick auf Produkte aus der LEGO Star Wars Reihe sowie aus dem Produktbereich LEGO Technic.


Was wird von dem Abgemahnten gefordert?


Zunächst wird die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Rechteinhaber fordern auch umfangreiche Auskunft dahingehend, von wem die entsprechenden Produkte bezogen worden sind. Konkrete Kosten werden im Rahmen des uns vorliegenden Abmahnschreibens, welches immerhin ohne Anlagen 29 Seiten umfasst, noch nicht geltend gemacht.


Wie ist mit einer solchen Abmahnung umzugehen?


Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Abmahnung vollumfänglich erst genommen werden muss. Es ist bekannt, dass die Firma LEGO konsequent gegen die potentielle Verletzung von gewerblichen Schutzrechten vorgeht. Experimente sind daher an dieser Stelle fehl am Platz. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht sowie das Designrecht zählt, wird Ihnen schnell konkret sagen können, ob der erhobene Vorwurf in der Sache zutrifft. Sollte dies der Fall sein, wird im Regelfall die Abgabe einer modifizierten strafbewehrten Unterlassungserklärung angezeigt sein. Es ist hier nach unserer Einschätzung äußert wichtig, die Angelegenheit keinesfalls in juristischer Hinsicht eskalieren zu lassen, da die Gegenstandswerte in diesem Bereich enorm hoch sind und man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein enormes Kostenrisiko in Kauf nehmen würde. Wir haben in der Vergangenheit bereits Mandanten gegen markenrechtliche Abmahnungen der Firma LEGO vertreten und beraten. Sollten auch Sie ein solches Abmahnschreiben der Firma LEGO erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


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