Aktuelle Rechtslage P&R-Anleger und Insolvenzverwalter, Mietzahlungen und Rückkauferlöse

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Geschädigte P +R Anleger können aufatmen. Zumindest gegen die Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters liegen nunmehr bahnbrechende Entscheidungen der Instanzgerichte und vor allem des Bundesgerichtshofs vor.

Kürzlich hat z.B. das Landgericht Stuttgart eine Klage des Insolvenzveralters Jaffe auf Rückzahlung von Miet- und Kaufpreiszahlungen abgewiesen, Urteil vom 02.03.2023, Az. 27 O 115/22, noch nicht rechts-kräftig.

Bahnbrechende BGH-Rechtsprechung

Richtungsweisend ist allerdings der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 26. Januar 2023 (IX ZR 17/22) der erst vor 2 Tagen veröffentlicht worden ist.

Der BGH hat nämlich entschieden, dass Anleger, die von dem Container-Anbieter P&R in den vier Jahren vor dessen Insolvenz im Jahr 2008 Zahlungen erhalten haben, diese nicht zurückzahlen müssen.

Der BGH hat insoweit eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde des Insolvenzverwalters Michael Jaffé, gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe (3 U 18/20), zurückgewiesen. Die nun rechtskräftig abgewiesene Klage des Insolvenzverwalters zielte darauf ab, dass P+R Containerkäufer erhaltene Mietzahlungen und Rückkauferlöse bis vier Jahre vor der P&R-Insolvenz im Jahr 2018, zurückzahlen sollten.

Diesem Begehren des Insolvenzverwalters hat der BGH nun ein Riegel vorgeschoben

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Foto(s): tingey-injury-law-firm-L4YGuSg0fxs-unsplash

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