Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht

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Keine Verzugspauschale bei Lohnzahlungsverzug

Grundsätzlich steht dem Gläubiger einer Entgeltforderung gemäß § 288 Abs. 5 S. 1 BGB ein Anspruch auf eine Verzugspauschale von EUR 40,00 zu, sofern der Schuldner kein Verbraucher ist. Das Bundesarbeitsgericht hat nun jedoch entschieden, dass diese Verzugspauschale bei Lohnzahlungsverzug und damit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses keine Anwendung findet.

Vererblichkeit von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Verstirbt ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis, bestand nach bisheriger Auffassung nur ein Anspruch auf Urlaubsgewährung, der nicht vererblich sein sollte. Der EuGH hat nun entschieden, dass der vom verstorbenen Arbeitnehmer nicht genommene Urlaub einen vererblichen Anspruch auf Urlaubsabgeltung begründet, sodass der zum Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers nicht genommene Urlaub als Bestandteil seines Vermögens Teil der Erbmasse wird.

Verfall von Urlaubsansprüchen

Den automatischen Verfall von Urlaubsansprüchen am Ende des Urlaubsjahres wird es aufgrund einer neuen EuGH-Entscheidung in der bisher bekannten Form nicht mehr geben.

Die Regelung des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz muss neu betrachtet werden. Ein automatisierter Verfall des Urlaubsanspruchs ist nach der Entscheidung des EuGH, jedenfalls für den gesetzlichen Urlaubsanspruch, nicht mehr darstellbar. Die Arbeitgeber müssen gemäß dieser Entscheidung künftig darauf hindrängen, dass der Urlaub genommen wird und ausdrücklich auf einen möglichen Verfall hinweisen. Erst dann können etwaige Urlaubsansprüche mit dem Ende des Jahres entfallen.

Homeoffice / Telearbeit

Der Arbeitgeber ist nicht allein aufgrund seines arbeitsvertraglichen Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer Telearbeit zuzuweisen. Auch wenn der Arbeitnehmer im Hinblick auf Familie und Beruf in der Regel durchaus Interesse an einer Telearbeit hat, ändert dies nichts daran, dass diese Form der Arbeit einem Arbeitnehmer in aller Regel nicht einseitig von dem Arbeitgeber zugewiesen werden kann, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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