(Alb-)Traumimmobilie zum Schnäppchenpreis - Neue Betrugsmasche in Hamburg

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Wohnungssuchende in Hamburg müssen bei Angeboten auf beliebten Immobilienportalen derzeit besonders achtsam sein. Durch gefälschte Immobilienanzeigen wollen Kriminelle an das Geld oder die Daten von potentiellen Käufern kommen. In diesem Artikel erfahren Sie, auf welche Weise Wohnungssuchende getäuscht werden, woran Sie unseriöse Anzeigen bei der Wohnungssuche erkennen und was Sie tun können, wenn Sie bereits Opfer von Immobilienbetrügern geworden sind.

Immer raffiniertere und vielfältigere Betrugsmaschen - Welche Tricks die Betrüger anwenden

Eine Vier-Zimmer-Wohnung in bester Lage inklusive Parkplatz für weniger als 600,- €. Was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist in den meisten Fällen auch tatsächlich nur eine Falle von Immobilienbetrügern. Häufig möchten die Täter durch solche falschen Lock-Angebote an die privaten Daten oder Geldüberweisung ihrer Opfer herankommen. Die Wohnungen in den gefälschten Anzeigen sind dann nicht existierende Scheinwohnungen. 

Ein weit verbreitetes Täuschungsmanöver sieht so aus, dass sich der angeblich vermietende Eigentümer bei den Wohnungssuchenden meldet und mitteilt, dass er im Ausland sei und nicht zur Besichtigung kommen könne. Er bietet dann an, den Schlüssel für die Wohnungsbesichtigung per Post zu schicken oder durch einen Boten zu übergeben. Als Kaution hierfür sollen die Interessenten dann meist eine hohe Geldsumme überweisen. Sobald das Geld überwiesen wurde, bekommen die Wohnungssuchenden aber weder einen passenden Wohnungsschlüssel noch eine Antwort vom angeblichen Vermieter. Achten Sie auf diesen Trick mit der Vorkasse und überweisen Sie keinesfalls Geld, wenn die Umstände darauf hindeuten, dass die beworbene Wohnung womöglich überhaupt nicht existiert.
Dies gilt auch für den Fall, dass der angebliche Eigentümer Ihnen zuerst den Wohnungsschlüssel zusendet. Auch dann sollten Sie kein Geld überweisen, bevor Sie die Wohnung nicht zumindest besichtigt haben. Denn wenn der Schlüssel etwa per Nachnahme gesendet wird, bleiben Sie jedenfalls auf der Nachnahmegebühr sitzen. Außerdem gibt es keine Garantie dafür, dass der Schlüssel überhaupt in das Türschloss passt. 

In anderen Fällen wird den Interessenten eine Immobilie direkt zur Miete angeboten, ohne dass diese je zuvor besichtigt wurde. Eine Mietkaution wird aber immer erst dann fällig, wenn ein Mietvertrag tatsächlich geschlossen wurde. Werden Sie von einem vermeintlichen Eigentümer dazu aufgefordert, vorab eine Kaution zu bezahlen, dann nehmen Sie sofort Abstand von der Immobilie. Sehr wahrscheinlich handelt es sich dann nur um einen Betrüger. 

In Regionen, in denen die Wohnungsnot sehr groß ist, sind Interessenten froh über jede Wohnungsbesichtigung, zu der sie eingeladen werden. Diese Notlage nutzen einige Immobilienbetrüger gerne aus und verlangen bereits Geld dafür, dass sie Sie in die Vorauswahl für eine in Wahrheit nicht existente Immobilie aufnehmen. Auch hier gilt Vorsicht vor solchen Angeboten.

Betrüger versenden im Namen von Immobilienportalen auch immer häufiger sogenannte "Phishing-Mails". Auf diese Weise spionieren die Kriminellen die persönlichen Daten der Immobilienportal-Kunden aus. In den E-Mails werden Interessenten in der Regel dazu aufgefordert, sich über einen beigefügten Link mit den Zugangsdaten des Immobilienportals einzuloggen oder einen mitgeschickten Anhang zu öffnen. Wenn Sie sich über den Link einloggen, gelangen Sie jedoch auf eine gefälschte Log-In-Seite. Darüber können die Betrüger Ihre persönlichen Daten abfangen. In den E-Mail-Anhängen kann zudem Schadsoftware enthalten sein. 

Einige Betrüger fragen auch nach einer Kopie Ihres Personalausweises, die Sie als E-Mail-Anhang zuschicken sollen. Auch davon ist in jedem Fall abzuraten. Mit diesen Daten können Betrüger Ihre Identität bei illegalen Geschäften nutzen und im schlimmsten Fall erhebliche finanzielle Schäden für Sie herbeiführen.

Woran Sie gefälschte Anzeigen erkennen können

Ungewöhnlich niedrige Kauf- und Mietpreise sind stets ein Warnsignal bei der Wohnungssuche. Der örtliche Mietpreisspiegel gibt Aufschluss darüber, wie realistisch ein Mietpreis ist. Dieser wird von den Kommunen veröffentlicht und ist auch im Internet einsehbar. Gerade als Ortsfremder können Sie mithilfe dieser Richtwerte die angesetzte Miete besser einschätzen. Die Aufforderung, für das Zuschicken des Wohnungsschlüssels oder für eine Besichtigung Geld im Voraus zu bezahlen, ist ebenfalls immer ein Alarmsignal. Seriöse Makler oder Eigentümer verlangen kein Geld von Ihnen, bevor Sie die Immobilie besichtigt haben. Seien Sie äußerst skeptisch, wenn Sie eine derartige Aufforderung erhalten.

Eine gewisse Skepsis ist auch beim Lesen der Immobilieninserate hilfreich, um möglichen Betrügern nicht in die Falle zu tappen. Sie können die Wohnungsanzeigen auf mögliche Widersprüche zwischen Bild und Text hin überprüfen. Dies gilt vor allem für vermeintliche Schnäppchenangebote.

Auch fehlende Angaben in der Anzeige können ein Hinweis auf Betrüger sein. Seriöse Anbieter geben in der Regel Auskunft über die Höhe der Warm- und Kaltmiete sowie den Energieausweis. Ist dagegen nur die Warmmiete angegeben, kann dies ein Anhaltspunkt für eine nicht existente Wohnung sein. Misstrauen ist auch dann ratsam, wenn es keinen konkreten Ansprechpartner oder kein Impressum auf der Seite des Immobilienanbieters gibt. Ist eine Telefonnummer angegeben, sollten Sie prüfen, ob diese Rufnummer tatsächlich vergeben ist. 

Was Sie tun können, wenn Sie Immobilien-Betrügern aufgesessen sind

Haben Sie bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, sollten Sie Ihre Bank sofort dazu auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Einen Anspruch darauf, dass die Bank Überweisungen zurückbucht, haben Sie zwar nicht. Häufig sind die Banken jedoch kulant. Anders verhält es sich bei Zahlungen per Lastschrift: In diesem Fall können Sie innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.

Wenn Sie aufgrund einer gefälschten Wohnungsanzeige Zahlungen leisten, handelt es sich rechtlich um Betrug. Sind Sie auf einen Immobilienbetrüger hereingefallen, sollten Sie bei der örtlichen Polizeidienststelle Strafanzeige erstatten. 

Zudem ist es sinnvoll, den Betrug auch bei dem betroffenen Immobilienportal zu melden, um andere Wohnungssuchende vor denselben Betrügern zu schützen.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie rechtliche Beratung brauchen

Wir unterstützen Sie gerne bei dem Kauf von Immobilien, insbesondere durch die Prüfung von Kaufverträgen. Oftmals enthalten Immobilienkaufverträge nachteilige Regelungen, die vor Vertragsschluss zu Ihrem Vorteil angepasst werden sollten.


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